
Nein zu den nicht abgestimmten Vorschlägen des Mobilitätskonzepts
Fallbeispiel Herbststraße
Wir sagen Nein zu den nicht abgestimmten Vorschlägen des Mobilitätskonzepts. Darin sind unter anderem Vorschläge enthalten, wie die Schließung der Herbststraße für den Kfz-Verkehr, die unserer Ansicht nach eine völlige Fehlplanung darstellen.
Die Verwaltung hat das Mobilitätskonzept dem Gemeinderat unreflektiert zur Kenntnisnahme vorgelegt und aufgefordert über die Umsetzung einzelner Maßnahmen innerhalb von 14 Tagen abzustimmen. Unser Mobilitätsreferent des Gemeinderats, Oliver Fiegert oder der Gemeinderat als Ganzes waren in die Finalisierung des „Konzepts“ nicht mehr eingebunden. Eine Diskussion der Konzept-Vorschläge mit der Gilchinger Bürgerschaft, wie in den Gemeinderatsbeschlüssen vereinbart hat bisher nicht stattgefunden.
Faktenlage Herbststraße
Bei den Verkehrszählungen wurde die Herbststraße nicht berücksichtigt. Es wurde also nicht erfasst, wie viele Bewohner der Waldkolonie diese Straße nutzen, um auf kürzestem Weg die Wohnsiedlung zu verlassen.
Laut Mobilitätskonzept soll die Herbststraße für den Kfz-Verkehr geschlossen werden, und die Anbindung der Waldkolonie von Nordosten soll nur noch über die Frühlingsstraße erfolgen.
Dieser Antrag der Grünen-Fraktion wurde in der Gemeinderatssitzung am 3. Februar 2026 mit sehr knapper Mehrheit und den Stimmen der SPD im Gemeinderat positiv beschlossen, da leider nicht alle Gemeinderäte an der Sitzung teilnehmen konnten.
Warum wir die Fahrradstraßen-Lösung dort für eine Fehlentscheidung halten
Kfz-Verkehr
1. Entlang der Herbststraße befindet sich keine Wohnbebauung. Der KFZ-Verkehr hat also niemanden gestört.
2. Fahrzeuge konnten sich bisher am „Porsche-Kreisel“ problemlos in den fließenden Verkehr einfädeln.
3. In der Waldkolonie gibt es viele Grundstücke mit großen Gärten. Die Zufahrt zum Wertstoffhof/Grüngutabladestelle war bisher direkt ohne Umweg möglich.
4. Die Hauptzufahrt für Rettungsfahrzeuge (Rettungswache im Gewerbegebiet Süd, neben Aldi) ist aktuell gesperrt. Für Rettungsfahrzeuge bedeutet die aktuelle Planung mehrere Minuten Umweg für ein ganzes Quartier. Im Notfall zählt aber doch jede Minute!
5. Von der Waldkolonie kommend endet die Frühlingsstraße Am Römerstein an einer Stelle, an der man zu Berufsverkehrszeiten kaum links abbiegen kann.
6. Von der Autobahn/Starnberg kommend muss man in der unübersichtlichen Kurve anhalten, um nach links in die Frühlingsstraße abzubiegen. Jedes abbiegende Kfz staut den Verkehr am Römerstein.
7. Die Frühlingsstraße endet in Richtung Waldkolinie an einer T-Kreuzung. Die Flurgrenzstraße ist in dem Bereich in Fahrtrichtung Norden nur Einbahnstraße. Über den Feichtholzweg ist kein Anschluss an andere Straßen möglich, da er zu schmal ist.
Der Verkehr verlagert sich daher auf, Am Gemeindeholz, Kesselboschen, Mahdenholzweg, und Fuchsgraben.
8. Die Waldkolonie soll vorzugsweise über die Landsberger Straße angefahren werden. Dort, wo laut Mobilitätskonzept die Radfahrenden zukünftig auf der Fahrbahn unterwegs sein sollen. (Dazu an anderer Stelle mehr)
Radfahrende – drei zentrale Probleme
9. Über die Herbststraße ist keine sichere Verbindung in Richtung Germering herstellbar, wie im Alltagsfahrradrouten-Konzept des Landkreises eingeplant.
10. Die Radroute endet an der alten Römerstraße ungesichert. Dort ist der Kfz-Verkehr schnell, Fahrzeuge queren. Die Straße ist zu schmal für Kfz und Radverkehr.
11. Radfahrende nach Geisenbrunn müssen in einer unübersichtlichen Kurve wieder zurück auf die Straße „Am Römerstein“ und damit in den Hauptverkehr.
12. Keine sichere Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger (Fußgängerüberweg im verkehrsrechtlichen Sinne) an der Hauptverkehrsachse (Am Römerstein) bei 9700 Kfz/24h. Die Mittelinsel hat nur unterstützende Wirkung, keine konstitutive für einen rechtlich sicheren Fußgängerüberweg (FGÜ) nach StVO. Hier müsste entweder ein Zebrastreifen angeordnet und errichtet werden, oder eine Ampelanlage.
Der vorhandene Fahrbahnteiler ist für Tempo 50 km/h und eine RASt-Untergrenze von 50 Fußgängern pro Stunde zu wenig Unterstützung.
Unser Vorschlag: Wir knüpfen stringent an den Alltagsfahrradrouten-Vorschlag des Landkreises über den Juliane-Meier-Weg/Hopfenstraße und die Route nach Germering an.
Vorteile:
- Keine Vermischung mit Kfz-Verkehr.
- Querungshilfe (Ampel) „Am Römerstein“ auf Höhe Hopfenstraße bereits vorhanden.
- Keine zusätzliche Querung nötig.
- Keine Umbaumaßnahmen erforderlich.
- Anwohner bleiben an die Hauptverkehrswege angebunden.
- Wer über die „Alte“ Römerstraße in Richtung Kraillinger KIM radeln will, kann die Ampel am Unterbrunner Ring nutzen.
Liebe Gilchingerinnen und Gilchinger,
machen Sie sich selbst einen Eindruck vom Mobilitätskonzept (Download via Gemeinde-Homepage: https://www.gilching.de/fileadmin/user_upload_2019/PDF/Mobilitaet/2025.11.17_-_P503144_Dokumentation.pdf).
Für eine Zusammenfassung der Konzeptvorschläge und weitere Informationen laden wir Sie herzlich zu unserer Infoveranstaltung am Mittwoch, den 25.02.2026 um 19 Uhr im Rathaussaal ein.
Aus unserer Sicht handelt es sich um kein Konzept, dass insgesamt zu der angestrebten Lösung führt, sondern lediglich um ein Brainstorming, was man alles machen könnte, um die angestrebte Lösung vielleicht zu erreichen.
Uns ist völlig unklar, warum einzelne Maßnahmen aus dem Brainstorming durchgepeitscht werden sollen, ohne vorher die Sinnhaftigkeit zu prüfen und insbesondere die Anwohner einzubinden.
SPD und Grüne werfen uns vor, dass wir gegen Radfahrende entscheiden und ausschließlich die Interessen von Autofahrern berücksichtigen würden. Dem treten wir entschieden entgegen.
Unser Ziel ist es Lösungen anzubieten und zur Entscheidung zu stellen, die durchdacht sind, bei denen die Bürger vorher die Möglichkeit hatten, gehört zu werden (wie auch beschlossen) und deren finanzielle Umsetzbarkeit in Zeiten knapper Kassen realistisch ist.
Entscheiden Sie selbst, nach der Ihnen nun bekannten Faktenlage, wie Sie das sehen, und treffen Sie am 8. März Ihre Wahl für eine nachhaltige Politik für alle Verkehrsteilnehmenden.
Rekultivierungen
Man sieht den Wald ohne lauter Bäume nicht… oder so ähnlich, die „Mondlandschaft beginnt gleich hinter St. Gilgen“, wahlweise auch mit den Bezeichnungen „Garzweiler Süd“ oder „Hambacher Forst Süd“ bedacht, so werden die Gruben hinter St. Gilgen im Gilchinger Volksmund bereits genannt.
Was mit dem Verfüllen alter Hausmülldeponien begann und mit der Auskiesung neuer Waldflächen weiter betrieben wird, hatte bisher eines gemeinsam: Nach der Verfüllung musste rekultiviert werden, d. h. wieder angepflanzt werden.
Diese Vorgabe bekam erste Ausnahmen durch die Umsiedlung einer Asphaltmischanlage und dem Zubau einer zweiten sowie der Ausstattung von beiden mit Brecheranlagen für Asphaltrecyclinggut.
Seit 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft. Diese regelt die Aufbereitung mineralischer Abfälle (z. B. Beton, Ziegel, Asphalt) und deren Einsatz als Recyclingbaustoffe (z. B. RC-Beton, RC-Schotter).
Diese Verordnung bietet den Gilchinger und Weßlinger Unternehmern vor Ort ein neues Geschäftsmodell und führt dazu, dass die Rekultivierungen mit Genehmigung des Landratsamtes auf den St.-Nimmerleins-Tag verschoben werden können, mit dem Argument, nur dort hinter St. Gilgen geeignete Örtlichkeiten vorzufinden, um mit Brecheranlagen Recyclingbaustoffe zu gewinnen.
Mittlerweile sind auch bereits rekultivierte Flächen erneut gerodet worden. Gerüchteweise sollen insgesamt bis zu 5 Brecheranlagen dort gleichzeitig werkeln können. Aktuell sind 2 Stück für den Asphaltmischanlagen im Einsatz und seit dem 03.02.2026 hat die Gemeinde Weßling den Bebauungsplan für ihre alte Hausmülldeponie an der Autobahn-Unterführung verabschiedet, auf dem Anlage Nr. 3 stehen wird.
Dies ist der Beginn der dauerhaften Entwertung der Landschaft dort zu einem Tagebergbaugebiet.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Rekultivierungs-Auflagen der bisherigen Genehmigungen eingehalten werden und keine exzessive Brecheranlagen-Kolonie entsteht.
Bereits 2020, als eine weitere Müllumladestation geplant war, hatten wir gute Gegenargumente, die wir beim AWISTA vorgelegt haben. Aktueller Stand ist, dass die zweite Müllumladestation nun nicht gebaut wird.
Ein weiterer negativer Nebeneffekt bei der Ansiedlung weiterer Betriebe ist die Verstopfung des Westumfahrungsanschlusses am Röchnerknoten an der A96. Die Ampelschaltung führt jetzt schon zu langen Wartezeiten. Längere Warteschlangen vor der Ampel und damit Wartezeiten verringern die Akzeptanz der Westumfahrung als Alternativroute zur direkten Ortsdurchfahrt. Die Westumfahrung bietet bei durchschnittlich fahrbaren 60 km/h und doppelt so langer Strecke wie die direkte Ortsdurchfahrt über die Römerstraße bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h sowieso schon wenig Vorteile. Bei einer weiteren Verstopfung der Westumfahrung wird die Entlastung der Römerstraße so nicht gelingen.
Wählen Sie am 8. März auf Liste 6 die BfG in den Gemeinderat. Für Entscheidungen mit Sachverstand und Herz.
Windkraft in Gilching: Zwischen gesetzlichem Auftrag und bürgernaher Verantwortung
Die Energiewende ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Auch wir in Gilching stehen in der Verantwortung, unseren Beitrag zu leisten.
- Wir unterstützen den Ausbau regenerativer Energien grundsätzlich.
- Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass dieser Ausbau in geordneten Bahnen und unter Einhaltung rechtlicher Transparenz erfolgt.
- Unser Anspruch ist es, dass der Betrieb der Windkraft-Anlagen so gestaltet wird, dass alle Belange des Umweltschutzes und die Interessen der Anwohner vollumfänglich gewahrt bleiben.
- Sofern die Windräder tatsächlich kommen, müssen alle Gilchinger Bürger von dem lokal erzeugten Strom profitieren können.
Ein Blick auf die Fakten und die rechtliche Lage
Um die aktuelle Debatte im Gemeinderat zu verstehen, muss man die rechtliche Vorgeschichte kennen: Im Jahr 2005 fasste der Kreistag Starnberg den Beschluss, die Energieversorgung bereits bis 2035 vollständig auf erneuerbare Quellen umzustellen.
Um zu verhindern, dass es im Landkreis einen Wildwuchs an Windrädern gibt und diese noch näher, als jetzt geregelt, an die Wohnbebauung herangebaut werden, haben alle Starnberger Landkreis-Gemeinden einen gemeinsamen Flächennutzungsplan „Windkraft“ erarbeitet und in Kraft gesetzt. Dieser weist Windkraftkonzentrationsflächen (Mindestabstände von 1000 m zu Wohngebieten und 600 m zu Wohnbauten im Außenbereich) aus, auf denen für Windräder privilegiertes Baurecht geschaffen wurde. Auf anderen Flächen als den ausgewiesenen ist der Bau nicht möglich.
Wer glaubt, dass er auf diesen ausgewiesenen Flächen wirtschaftlich mit Wind Strom erzeugen kann, darf das, wenn die weiteren rechtlichen Prüfungen durch das Landratsamt zur Erteilung der Betriebsgenehmigung (Immissionsschutz, Naturschutz, Gewässerschutz und Denkmalschutz) positiv sind.
Das seit 2022 von der „Ampel“-Regierung in Kraft gesetzte Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet auch Bayern bis zum 31.12.2027 mindestens 1,1% und bis zum 31.12.2032 mindestens 1,8% der bayerischen Landesfläche für die Windenergie auszuweisen.
Würde Bayern an der sog. 10H-Regel festhalten, könnte der Anteil von 1,1% bzw. 1,8% nicht eingehalten werden. Setzt der Freistaat Bayern diese Ziele nicht um, werden ihm durch den Bund über das Gesetz die Steuerungsmöglichkeiten genommen und die Bundesregelungen greifen. Damit könnten Windräder noch näher an die Wohnbebauung heranrücken.
Durch den Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ sind im Landkreis Starnberg ausreichend Landflächen für die Windkraft ausgewiesen und der Landkreis hat seinen Teil zum Gesetz erfüllt.
Warum die BfG dennoch kritische Akzente setzt
Gegen das grundsätzliche Baurecht kann der Gemeinderat kein Veto mehr einlegen. Wir haben uns bisher in den Gemeinderatssitzungen klar gegen eine Erteilung von „Blanko-Schecks“ ausgesprochen. Wir wollen, dass der Gemeinderat von seinen Möglichkeiten zur Genehmigungssteuerung / zu Betriebsauflagen Gebrauch macht und diese nicht einfach vergibt oder „durchwinkt“, wenn wichtige Informationen fehlen, wie in der jüngsten Vergangenheit geschehen.
Ein besonderes Augenmerk legen wir derzeit auf die Versuche der Regionalplanung, die Konzentrationsflächen am Klingelberg eigenmächtig zu vergrößern. Hier sehen wir die Planungshoheit unserer Gemeinde massiv ausgehebelt. Wir wehren uns gegen eine Ausweitung über das notwendige Maß hinaus, da Gilching und der Landkreis Starnberg ihre gesetzlichen Flächen-Quoten bereits jetzt erfüllen.
Wie wir zur „Glatzen“-Planung stehen
Die städtebauliche Planung, die aus dem Ideenwettbewerb als Sieger hervorging, ist in ihrer ursprünglichen Form kaum noch erkennbar. Viele zentrale Elemente lassen sich heute nicht mehr umsetzen. Sollte keine tragfähige Verkehrsplanung für die Glatze gelingen, droht aus unserer Sicht ein Verkehrschaos im gesamten Ortsgebiet. Das wollen wir verhindern.
Wir setzen uns ein für:
- eine bahnparallele Straße, die breit genug ist, damit sich Busse sicher begegnen können,
- parallel dazu getrennte Rad- und Fußwege,
- Sammelparkplätze in Tiefgaragen, die auch von bisherigen „Laternenparkern“ genutzt werden können, wenn Parkplätze am Straßenrand durch Radschutzstreifen entfallen.
Den Bau eines großen, verkehrsintensiven Hotels am Kreisel Karolinger Straße lehnen wir ab.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, die gemeindlichen Flächen auf der Glatze nicht nur für sozial geförderten Wohnraum zu nutzen, sondern auch Flächen für eine Realschule in Bahnnähe zu prüfen.
Warum bisher mit der Umsetzung nicht begonnen werden konnte:
1. Landschaftssenke
Die geplante große Landschaftssenke sollte die trennende Wirkung der Bahnlinie verringern. Dieses zentrale Element ist inzwischen nicht mehr realisierbar:
- Der Landrat hat gegen das Votum des Bauausschusses entschieden, auf den dafür vorgesehenen Flächen südlich der Bahnlinie zwei Flüchtlingsunterkünfte im Auftrag des Freistaats zu errichten. Darauf hat die Gemeinde Gilching keinerlei Einfluss. Das können wir nicht verhindern!
- Die bisherige Gemeindeverwaltung hat es versäumt, die benötigten Grundstücke rechtzeitig vom Freistaat zu sichern oder zu kaufen.
- Die Flächen sind stark belastet, da dort früher Hausmülldeponien lagen. Der Aushub muss teuer entsorgt oder aufwendig gereinigt werden.
- Die Deutsche Bahn hat dem Bau unter ihrem Bahndamm bislang nicht zugestimmt.
- Vergleichbare Projekte zeigen, dass Kosten von rund 20 Millionen Euro entstanden wären. Diese hätte die Gemeinde tragen müssen. Die ursprüngliche Planung ging von Fördermitteln des Freistaats im Rahmen einer „kleinen Landesgartenschau“ aus. Ohne Förderung ist das Projekt für den Gemeindehaushalt nicht finanzierbar.
2. Wasserband
Das geplante 30–40 cm tiefe Wasserband sollte mit Regenwasser von den umliegenden Dächern gespeist werden. Eine eigene Machbarkeitsprüfung ergab jedoch, dass dies nicht dauerhaft funktionieren würde:
- Die Regenwassermengen reichen nicht aus.
- Flachdächer halten einen Großteil des Wassers zurück.
- Aufwendige Pumpanlagen wären nötig.
- Erfahrungen aus ähnlichen Projekten zeigen einen hohen Pflegeaufwand, unter anderem zur Vermeidung von Blaualgen.
3. Wohnbebauung
Die im Siegerentwurf vorgesehene Wohnbebauung ist so nicht umsetzbar und wird derzeit neu geplant.
4. Verkehr und Mobilität
Für die Erschließung des Gebiets wurde ein eigenes Mobilitätskonzept erstellt. Dieses haben wir abgelehnt, weil:
- die Anbindung fast ausschließlich über den Starnberger Weg erfolgen sollte,
- nur sehr wenige Parkplätze vorgesehen waren,
- nicht nachgewiesen werden konnte, dass eine kleine Car-Sharing-Station für rund 1.400 neue Einwohner ausreicht,
- keine leistungsfähige Busanbindung geplant war.
Schon heute gibt es große Verkehrsprobleme:
- An der Kreuzung Pollinger Straße / Karolinger Straße kann der Standard-Stadtbus kaum abbiegen, ohne über den sogenannten „Shared Space“ (den Gehsteig!) zu fahren oder in den Gegenverkehr auszuweichen.
- An der Einmündung Römerstraße / Am Bahnhof führen hohe Verkehrsbelastungen zu langen Wartezeiten beim Linksabbiegen, sodass Fahrpläne nicht eingehalten werden können.
Bereits vorgenommene Routenänderungen haben diese Probleme nicht gelöst.
5. Hotel
Den Bau eines großen, verkehrsintensiven Hotels am Kreisel Karolinger Straße lehnen wir ab.
Wir halten den Standort für ungeeignet und die Verkehrswege für nicht ausreichend.
(Oliver Fiegert)
Wie wir zum Mobilitätskonzept stehen
Wir unterstützen grundsätzlich das Ziel des Mobilitätskonzepts.
Ziel ist es, die Sicherheit und Qualität für Fußgänger und Radfahrer im Ort deutlich zu verbessern. Dieses Ziel tragen wir "Bürger für Gilching (BfG)" ausdrücklich mit.
Dabei ist uns wichtig zu ergänzen:
Die individuelle Freiheit der Fortbewegung darf nicht eingeschränkt werden.
Wir sehen es kritisch, dass die Vorschläge des Konzepts ohne ausreichende Prüfung und Diskussion beschlossen werden sollten. Für uns gilt: Gute Ideen brauchen tragfähige Konzepte, klare Finanzierung und praktikable Lösungen.
1. Radverkehr
Wir befürworten grundsätzlich mehr Sicherheit für Radfahrer auf den Hauptverkehrsstraßen in Gilching. Dazu zählen unter anderem die Landsberger Straße, der Starnberger Weg, die Römerstraße, die Orionstraße und die Karolinger Straße.
Das aktuelle Konzept sieht hier Radfahrerschutzstreifen vor und gleichzeitig ein Verbot des Radfahrens auf Gehwegen.
Wir weisen darauf hin:
Durch diese Maßnahmen fallen viele Straßenrand- („Laternen“-)Parkplätze weg. In Gilching gibt es jedoch viele Wohnhäuser, die ohne ausreichende Stellplätze genehmigt wurden. Bevor wir zustimmen können, müssen Ersatzlösungen geschaffen werden.
Wir setzen uns deshalb für Quartiersammelparkplätze ein. Da die Gemeinde kaum geeignete eigene Flächen besitzt, ist dafür zunächst Grunderwerb nötig. Das erfordert finanzielle Mittel und die Bereitschaft der Eigentümer zu Verkauf oder Verpachtung.
Zusätzlich kostet die Kontrolle der neuen Regeln Geld. Die Finanzierung muss vorab geklärt sein.
2. Anwohnerparken und Parkraummanagement
Wir erkennen an, dass geordnetes Parken die Verkehrssicherheit verbessern kann. Vorgesehen sind Anwohnerparkzonen, Parken nur auf markierten Flächen und ein Parkraummanagement in mehreren Wohngebieten.
Unsere Haltung bleibt klar:
Wenn Parkplätze im öffentlichen Raum wegfallen, muss es vorher gleichwertigen Ersatz geben oder die Verfügbarkeit privater Parkplätze geprüft und nichteinhalten geahndet werden.
3. Barrierefreie Gehwege
Wir befürworten ausdrücklich die barrierefreie Gestaltung der Gehwege. Der Abbau von Stolperstellen und Schwellen verbessert die Sicherheit für alle, insbesondere für ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Einschränkungen.
Wenn im Gemeindehaushalt Mittel dafür vorhanden sind, sollten diese Maßnahmen sofort umgesetzt werden.
4. Fahrradstraßen
Wir unterstützen grundsätzlich die Stärkung des Radverkehrs. Das aktuelle Konzept sieht vor, weitere Straßen zu Fahrradstraßen zu machen, darunter die Siriusstraße, den Frauwiesenweg zwischen Orionstraße und Siriusstraße und die Herbststraße.
Eine Zustimmung ist für uns jedoch nur möglich, wenn
- für den Kfz-Verkehr leistungsfähige Alternativrouten aufgezeigt werden,
- und andere Straßen nicht durch Ausweichverkehr zusätzlich belastet werden.
5. Ortsbus
Wir befürworten grundsätzlich attraktive und soziale Mobilitätsangebote, insbesondere für Menschen ohne eigenes Auto.
Unser Vorschlag der gut finanzierbar und sofort umsetzbar wäre:
- von der Gemeinde bezuschusste (Anruf-)Sammeltaxis für bestimmte Personengruppen,
- und/oder kostengünstige Mitfahrer-Wartebänke.
Das aktuell vorgeschlagene Ortsbuskonzept sehen wir kritisch:
- Die geplante Route führt durch Straßen, die für Standard-Stadtbusse baulich ungeeignet sind.
- Ohne konsequente Parkkontrollen wäre kein verlässlicher Fahrplan möglich.
- Kleinere Busse (Mini-/Midi-Busse) lassen sich nicht kostendeckend betreiben.
- Frühere Ortsbusversuche (1992–1993) wurden kaum genutzt und waren finanziell sehr belastend.
Alle Kalkulationen gehen zudem von Dieselbussen aus. Für Elektrobusse fehlt die nötige Ladeinfrastruktur. Zusätzlich wären umfangreiche Investitionen in Haltestellen (Überdachung, Beleuchtung, Anzeigen, Barrierefreiheit) und teilweise Grunderwerb erforderlich.
Angesichts der aktuellen Haushaltslage halten wir Investitionen in mehrstelliger Millionenhöhe derzeit für nicht verantwortbar.
6. Römerstraße
Wir erkennen an, dass Verkehrsberuhigung grundsätzlich die Aufenthaltsqualität verbessern kann.
Die Römerstraße ist jedoch die wichtigste innerörtliche Sammelstraße, zentrale Bahnquerung und auch für den Busverkehr unverzichtbar. Der Großteil des Verkehrs ist Quell- und Zielverkehr. Das heißt verursacht, von Gilchinger Bürgerinnen und Bürgern die vor allem pendeln müssen.
Ein Umbau mit Tempo 20 km/h, Fahrbahnverengungen und -verschwenkungen sehen wir an dieser Stelle kritisch:
- Der Verkehrsfluss wird stark beeinträchtigt.
- Laut Gutachten ist derEinzelhandel in der Römerstraße auf gute Erreichbarkeit und Parkmöglichkeiten angewiesen.
- Der ÖPNV bringt laut Gutachten keine zusätzlichen positiven Effekte für den Einkauf.
Wenn durch Verkehrsverlagerungen der Einzelhandel geschwächt wird, verliert die Ortsmitte ihre Funktion. Zudem befinden sich die für einen Umbau benötigten Randflächen der Römerstraßenicht im Gemeindebesitz.
Erkenntnisse aus Haushaltsbefragungen zur Mobilität
Die Befragungen aus den Jahren 2009 und 2024 zeigen:
- Trotz steigender Nutzung von Fahrrad und ÖPNV gibt es heute mehr Autos als 2009; 75 % davon parken auf der Straße.
- Die Anzahl der täglichen Wege pro Person ist von 3,9 auf 3,1 gesunken.
- Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs ist von 61,7 % auf 53 % zurückgegangen – ohne größere bauliche Eingriffe.
- Der Anteil der Fahrradnutzung ist von 18,6 % auf 21 % gestiegen.
- Der Anteil der Fußwege ist von 10,7 % auf 15 % gestiegen.
- Der Anteil des ÖPNV ist von 8,9 % auf 11 % gestiegen.
Diese Zahlen zeigen: Veränderung findet bereits statt – mit Augenmaß und ohne Zwang.
(Oliver Fiegert)
Wie wir zur Fernwärme stehen
Der Beschluss zum Fernwärmenetz wurde gut gemeint, beruhte aber auf absurden und unrealistischen Annahmen. Ein Ausstieg ist inzwischen nicht mehr möglich. Daher gehen wir davon aus, dass die Gemeindewerke weiterhin jährlich mit rund 1 Million Euro unterstützt werden müssen, bis das Netz seine Endausbaulänge erreicht hat.
Eine bauliche Verdichtung der Gemeinde mit Hochhäusern, nur um Fernwärme wirtschaftlich zu machen, lehnen wir ab.
Wir fordern, dass zukünftige große Entscheidungen nur noch auf Basis vollständiger Gutachten und belastbarer Wirtschaftlichkeitsberechnungen getroffen werden.
Zum Sachverhalt:
Fernwärme wird stark beworben, weil die Energiewende im Gebäudesektor bis 2045 sonst nicht zu schaffen ist. Es fehlen Handwerker, Material und Geld bei den Gebäude-Eigentümern. Deshalb wird eine CO₂-neutrale Lösung im großen Maßstab benötigt, um auch ineffiziente Gebäude weiter zu beheizen: Fernwärme aus Tiefengeothermie.
Tiefengeothermie bedeutet, Erdwärme aus mehreren tausend Metern Tiefe zu fördern. Das ist technisch sehr aufwendig und extrem teuer. Wirtschaftlich lohnt sich das nur, wenn auf kurzer Strecke sehr viel Wärme abgenommen wird. Das ist in dicht bebauten Großstädten wie München möglich, aber schwierig in locker bebauten Orten wie Gilching.
Nach einer erfolgreichen Bohrung steht die Wärme sofort in voller Kapazität zur Verfügung. Ein Drosseln oder Abschalten der Pumpen führt zu starkem Verschleiß. Reparaturen sind sehr aufwendig und dauern Tage bis Wochen. Deshalb muss die Wärme kontinuierlich und in großer Menge gefördert und verkauft werden. Dafür braucht es viele Abnehmer und ein fertiges Wärmenetz.
Hier entsteht ein klassisches Henne-Ei-Problem:
Der Wärmelieferant kann verbindliche Preise erst nennen, wenn Kosten und Absatzmenge klar sind. Gleichzeitig schließen sich Kunden nur an, wenn sie verbindliche Preise kennen. Bleiben Kunden zurückhaltend, wird zu wenig Wärme verkauft, die Bohrung wird unwirtschaftlich und findet am Ende gar nicht statt.
In Gilching hatten die Gemeindewerke keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Geothermie-Bohrung, da sie nicht die Bohrrechte besitzen. Trotzdem begannen sie nach der Verabschiedung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Ost mit dem Bau des Wärmenetzes und schlossen Verträge mit Endkunden ab.
Nach den Beschlüssen im Januar 2025 wurde die Tiefengeothermie jedoch aufgegeben.
Die aktuelle Interimslösung ist dauerhaft nicht zulässig und wird durch steigende CO₂-Steuern immer teurer werden. Stattdessen ist nun als Ersatz dafür eine Wärmeerzeugungs-Kombination aus Pellets, Hackschnitzeln, Großwärmepumpen und Pufferspeichern geplant.
Durch den Wegfall der Geothermie und durch die Förderbedingungen verkürzt sich zudem die zulässige Länge des Wärmenetzes. Die Gemeindewerke müssen deshalb sehr genau entscheiden, wo sie noch Leitungen bauen, damit sich die Investitionen rechnen.
(Oliver Fiegert)
Wie wir zur Skateranlage stehen
Uns ist sehr wichtig, dass Jugendliche in unserer Gemeinde gute und sichere Freizeitangebote haben. Deshalb setzen wir uns klar und konsequent für die Jugendlichen ein.
Wir stehen dem Antrag des Jugendbeirats positiv gegenüber, einen alternativen Standort für eine neue Skateranlage zu prüfen. Dieses Anliegen unterstützen wir ausdrücklich.
Gleichzeitig sind wir dafür als finanzierbare Zwischenlösung, die bestehende Skateranlage schnell wieder vollständig nutzbar zu machen. Die Jugendlichen brauchen jetzt einen funktionierenden Treffpunkt. Deshalb haben wir den Jugendbeirat in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2025 gebeten, genau zu benennen, welche Geräte fehlen oder erneuert werden müssen. So hätten dafür gegebenenfalls Mittel im Haushalt 2026 eingeplant werden können.
Diese Bemühungen wurden jedoch durch den mehrheitlich angenommenen SPD-Antrag verhindert: Die Skateranlage soll am ursprünglich geplanten Standort bei der Kletterhalle gebaut werden.
Wir gehen davon aus, dass sich dadurch der Bau einer neuen Skateranlage deutlich verzögert. Für dieses Gelände gibt es trotz Voruntersuchungen derzeit kein Baurecht. Es müsste zuerst ein Bebauungsplan erstellt werden. Zudem hat sich die Umgebung seit den ersten Planungen verändert: Die neue Wohnbebauung ist näher an den geplanten Standort herangerückt. Dadurch muss die Planung voraussichtlich erneut auf den Lärmschutz geprüft werden.
Schon die bisherige Planung sah aus Lärmschutzgründen vor, die Anlage abzusenken und teilweise mit Schallschutzwänden aus Stahlbeton zu umgeben. Diese aufwendigen Maßnahmen würden erneut geprüft und angepasst werden müssen.
Die finanziellen Mittel, die nun für einen teuren Neubau zurückgelegt werden müssen, fehlen dadurch für eine schnelle Verbesserung der bestehenden Anlage. Gerade diese kurzfristige Lösung würde aber die Situation der Jugendlichen sofort deutlich verbessern.
Wir gehen bei einem Neubau von Gesamtkosten von rund 500.000 Euro aus. Diese Mittel stehen bei der aktuellen Haushaltslage nicht zur Verfügung.
Unser Ziel bleibt klar: Die Jugendlichen sollen so schnell wie möglich eine nutzbare und attraktive Skateranlage bekommen. Dafür setzen wir uns weiterhin mit Nachdruck ein.
(Oliver Fiegert)
Ein Mensch von nebenan
Oliver Fiegert bei der StaNet im Interview (zum Artikel)
Pressemitteilung
BfG präsentiert breite und vielfältige Liste – klarer Fokus auf Sachlichkeit und Zusammenarbeit
Die Wählergruppe Bürger für Gilching (BfG) hat ihre Kandidatenliste für die Gemeinderatswahl am 8. März 2026 aufgestellt. Insgesamt 24 Bewerberinnen und Bewerber wurden in geheimer Wahl bestätigt. Die Liste umfasst alle Altersgruppen – von Schülerinnen und Schülern bis zu Seniorinnen und Senioren – sowie Vertreterinnen und Vertreter aus sämtlichen Gilchinger Ortsteilen.
Angeführt wird die Liste erneut von Oliver Fiegert, der seit 2020 für die BfG im Gemeinderat sitzt. Rosmarie Brosig, Mitinitiatorin der Wählergruppe und seit 2008 im Gemeinderat, tritt bewusst kürzer und kandidiert diesmal auf Platz 13. Sie zeigte sich zufrieden mit der Arbeit der vergangenen Legislaturperiode und betonte, dass die BfG im Gemeinderat die meisten Anträge eingebracht habe – viele davon wurden erfolgreich umgesetzt, darunter zum Beispiel auch die Abschaffung der Dachgaubensatzung sowie der Wegfall der Zweitwohnungssteuer.
Brosig erinnerte daran, dass sie viele Jahre „das einzige Enfant terrible“ im Gemeinderat gewesen sei. Mit Fiegert sei seit 2020 eine weitere starke Stimme und gewissenhafter Fachmann hinzugekommen.
Fiegert unterstrich, dass die BfG auch in der kommenden Wahlperiode kritisch, konstruktiv und unabhängig arbeiten werde. Parteipolitische Auseinandersetzungen spielten für die Wählergruppe keine Rolle – vielmehr setze man auf offene, lösungsorientierte Zusammenarbeit. Ziel bleibe es, Gilching weiterhin lebenswert zu gestalten und alle Entscheidungen sorgfältig, faktenbasiert und mit maximaler Vorbereitung zu treffen.
Inhaltlich positionierte sich Fiegert unter anderem deutlich zum kürzlich vorgestellten Mobilitätskonzept der Gemeinde. Er sehe hier „einige erhebliche Schwächen“ und nannte beispielhaft den Vorschlag, Kfz-Stellplätze aufzugeben sowie die fehlende Anbindung der sogenannten Gilchinger Glatze.
Um in allen Ausschüssen mitarbeiten zu können, strebt die BfG an, erneut mindestens in Fraktionsstärke in den Gemeinderat einzuziehen.
Auf Platz zwei kandidiert Jörg Lager, Key-Account-Manager, BRK-Ehrenamtlicher und Mitbegründer der Helfer vor Ort in Gilching. Er will sich für eine pragmatische, gemeinwohlorientierte Kommunalpolitik starkmachen.
Mit Kerstin Lenze auf Platz drei, Richard Brosig auf Platz vier und Andreas Jaumann auf Platz fünf folgen weitere bekannte BfG-Mitglieder. Insgesamt sieht die BfG in ihrer Liste eine engagierte, breit vernetzte und gesellschaftlich aktive Gruppe, die einen authentischen Querschnitt der Gilchinger Bevölkerung abbildet.
Die BfG betont, ihrer Linie treu zu bleiben: unabhängig, kritisch, offen für Zusammenarbeit – und unbequem, wenn es nötig ist, um Gilching voranzubringen.
(Myriam Keller)
Zur BfG Kandidatenliste für die Gemeinderatswahl 2026
Online-Karte für barrierefrei erreichbare Geschäfte, Gaststätten, Plätze...
das Landratsamt Starnberg hat zusammen mit dem Berliner Verein Sozialhelden e.V. eine Online-Karte für barrierefrei erreichbare Geschäfte, Gaststätten, Plätze und Angebote im Landkreis Starnberg nach dem Vorbild "Wheelmap.org" entwickelt.
Oliver Fiegert (BfG) ist neuer Mobilitätsreferent
In der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021 wurde Oliver Fiegert mit 24 von 25 Stimmen zum neuen Referenten für Mobilität gewählt.
Herzlichen Dank an dieser Stelle an die KollegInnen aus dem Gemeinderat für Ihr Vertrauen! Wir freuen uns sehr, mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betraut worden zu sein.
Oliver Fiegert ist von Beruf Bauphysiker und arbeitet seit vielen Jahren als Sachverständiger im Bauwesen. Er ist damit immer gut vorbereitet und bringt damit sein umfangreiches Fachwissen über die Durchführbarkeit baulicher Maßnahmen ein.
Sie können sich also darauf verlassen, dass alle Vorschläge für Entscheidungen des Gemeinderats fundiert recherchiert sein werden und alle Ideen bereits im Vorfeld auf Herz, Nieren und Umsetzbarkeit geprüft werden.
Privat ist Oliver Fiegert selbst viel mit dem (Lasten-)Fahrrad und dem Zweirad unterwegs, aber aus beruflichen Gründen auch auf ein Auto angewiesen.
Er kennt aus dem familiären Umfeld zudem alle Wünsche und Probleme mehrerer Generationen und wird im Dialog mit den anderen Gemeinderatsfraktionen und Verkehrs-Interessensgruppen versuchen für Gilching möglichst Lösungen zu finden, die allen VerkehrsteilnehmerInnen gerecht werden und eine tragfähige Mehrheit erhalten.
Für Ideen, Wünsche und Anregungen sind wir vom Team der BfG sehr gerne für Sie erreichbar.
Auch für Probleme oder verkehrsspezifische Sorgen haben wir jederzeit ein offenes Ohr.
Wir können nicht versprechen, dass alle Wünsche umgesetzt werden können, aber wir setzen uns dafür ein, so gut wie möglich zu einer Verbesserung beizutragen.
Bitte kontaktieren Sie uns über mobil@bfg-gilching.de oder über das Kontaktformular der Website.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
REDEBEITRAG GR Oliver Fiegert vom 23.3.21
Redebeitrag zur Aussprache in der GR-Sitzung vom 23.03.2021 über die UEVA-Sitzung vom 01.03.2021
Sehr geehrter Hr. Bürgermeister, liebe Kolleg*innen,
Ich möchte hier im Namen der Fraktion Bürger für Gilching zur Pressemitteilung der SPD in der Sache zur UEVA-Sitzung vom 01.03.2021 öffentlich Stellung nehmen.
Zuerst einmal begrüßen wir es, wenn Anträge mit konkreten Vorstellungen zur Abstimmung gestellt werden. In diesem Fall, der die Gemüter erregt, geht es darum, dass die SPD ein ohnehin schon zu schmales Gehwegstück vor dem Altenheim an der Weßlinger Straße explizit für Radverkehr in beide Richtungen freigegeben haben wollte.
Wir, von den BfG, genauso wie die anderen in der Pressemitteilung als „mobilitätskonzeptfeindlich“ titulierten Fraktionen haben darum gebeten, den Antrag zu verschieben:
- Es gibt mindestens 2 ältere Beschlüsse zur Gestaltung der Weßlinger Straße in diesem Bereich, die Einfluss auf die Gestaltung dieses Abschnitts haben.
- Aus dem Bebauungsplan des Altenheims existieren Vorgaben.
- Es gibt generelle Vorgaben, wie Gehwege im Bereich von Altenheimen aussehen sollten.
Der Antrag der Gilchinger SPD erscheint umso unverständlicher, wenn man sich ihre offiziellen Positionen vergegenwärtigt.
Ich darf aus der Veröffentlichung der Gilchinger SPD zu Verkehr/Mobilität zitieren:
„Wir sind der Überzeugung, dass Gehwege und Radwege getrennt werden müssen, damit für alle Verkehrsteilnehmer eine größere Sicherheit vorherrscht.“
und
„Wir werden uns dafür einsetzen, dass Radfahrer und Fußgänger… jeweils eigene Wegführungen erhalten, damit die konkurrierende Nutzung verschwindet.“
So die Worte der SPD und nachzulesen auf Seite 2 und 3 der Veröffentlichung der Gilchinger SPD zu Verkehr/Mobilität.
Und hier sollte nun die konkurrierende Nutzung verschärft werden.
Die Regularien der gemeindlichen Geschäftsordnung für Sitzungen sehen vor, dass wir über den weitergehenden Antrag zuerst beschließen müssen. Das war in diesem Fall der SPD-Antrag.
Unser Begehren, dass die SPD den Antrag verschieben möge, bis die Sachverhalte geklärt sind, wurde nicht aufgenommen.
Da uns die konkrete Umsetzung anhand des SPD-Antrags vorgestellt wurde und wir nur mit „Dafür“ oder „Dagegen“ stimmen dürfen, mussten wir den SPD-Antrag somit folgerichtig ablehnen.
Ich wurde nun im Nachgang zur Sitzung von einem Ratsmitglied mit dem schönen Alfred-Herrhausen-Zitat bedacht:
„Die meiste Zeit (und die meiste Kraft) verlieren wir dadurch, dass wir die Dinge nicht zu Ende denken.“
Diese Weisheit möchte ich der SPD ebenfalls sehr ans Herz legen. Unsachlichkeit lassen Wir von der Fraktion Bürger für Gilching uns nicht vorwerfen.
Unser Anspruch ist es allerdings, Lösungen zu erarbeiten, die auch bis zuletzt möglichst allen Verkehrsteilnehmern gerecht werden und schlüssig ausgearbeitet sind.
Was die SPD-Presseaktion den Gilchingern nun gebracht hat, ist eine Vergiftung der politischen Atmosphäre und das empfinden wir als wenig förderlich für eine gute Zusammenarbeit PRO Gilching.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleg*innen, wir von den BfG dürfen Ihnen versichern, dass wir ebenfalls sehr wohl an Lösungen für ein radfahrerfreundliches und schulwegsicheres Gilching interessiert sind – und es gibt sie.
Wir von den BfG sind sehr daran interessiert, mit allen Fraktionen sachlich und konstruktiv zusammenzuarbeiten und hoffen sehr, dass wir in Zukunft auf Kleinkriege, die über die Presse ausgetragen werden, verzichten können.
Vielen Dank
Ausweitung des Gehwegs an der Weßlinger Straße
Sitzung des UEVA-Ausschusses am Montag, den 01.03.2021
Sichtweise der BfG
Sachlage:
Antrag Gemeinderat Christian Winklmeier auf Ausweitung des vorhandenen Gehwegs an der Weßlinger Straße zwischen Römerstraße und Brucker Straße
Antrag:
„Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Flächen des Gehwegs sowie des früher vorhandenen Radwegs (mittlerweile Autostellplätze) entlang der Weßlinger Straße (zwischen Römerstraße und Brucker Straße) zu einem großen Gehweg (inkl. Verkehrsschilder 1022-10 = Radfahrer frei) umzuwidmen und in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Aufhebung der Parkflächen auf dem baulich bereits abgesetzten und vorhandenen Radweg (südlich der Weßlinger Straße) durch Entfernen der vorhandenen Parkmarkierungen
- Aufstellen des Verkehrszeichens 1022-10 = Radfahrer frei an der Ecke Brucker Straße/Weßlinger Straße (Richtung Westen)
- Die Ableitung der Fahrradfahrer auf die Weßlinger Straße (auf Höhe der Mariensäule) wird farblich rot markiert (siehe Anhang 3)“
Das bedeutet:
Der jetzige südseitige Gehweg an der Weßlinger Straße zwischen Starnberger Weg und Brucker Straße mit Freigabe für den Radverkehr in eine Fahrtrichtung sollte durch Ummarkierung wieder in seiner vollen baulichen Breite als Gehweg (!) zur Verfügung stehen und für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden.
Gleichzeitig würden die jetzigen Parkflächen aufgelöst und in die Straßen-Fahrbahn verschoben werden.
Bisherige Beschlusslage
Die bisherige Beschlusslage des ehemaligen Gemeinderatsgremiums zu straßenbaulichen Maßnahmen an der Weßlinger Straße in diesem Bereich war:
- Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vom 24.Oktober 2016 im Zuge des Antrags von Gemeinderätin Rosmarie Brosig (BfG) zur Errichtung von Bushaltestellenhäuschen:
Errichtung von Fahrradständern/-abstellplätzen im Bereich der Bushaltestellen in der Weßlinger Straße. - Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vom 27.November 2017: Errichtung einer Querungshilfe auf Höhe des Waaghäusls (s.a. Foto aus dem Antrag)
Beide Maßnahmen sind leider bisher 1. nie umgesetzt worden und 2. in den Überlegungen des o.g. SPD-Antrages nicht erkennbar eingearbeitet worden.
Unsere Überlegungen:
Wir, als Vertreter der BfG, sind der Meinung, dass der Gemeinderat nur Entscheidungen fällen sollte, wenn klar ist, ob der vorliegende Antrag auch stimmig umsetzbar ist.
Nach unserem Ermessen ergeben sich mehrere Unstimmigkeiten:
1. Die Kinder aus dem Altdorf queren die Brucker Straße aktuell auf Höhe der Schulstraße an der provisorischen Ampel, biegen also auf der westlichen Seite in die Weßlinger Straße ein und müssen zunächst die Straße queren, um weiter zu den Schulen zu kommen. Ohne Querungshilfe ist das in unseren Augen nicht optimal.
2. Es bleibt gemäß dem Antrag bei einem Gehweg mit ausnahmsweiser Fahrradbenutzung. D.h. der Mehrwert für Radler und Kinder ist unnötigerweise begrenzt: Kinder bis 10 Jahren dürften sowieso ohne Änderung auf dem Gehweg fahren [StVO §2 (5)]. Aber dadurch, dass es weiterhin ein Gehweg bleibt, darf der Fußgängerverkehr darauf weder gefährdet noch behindert werden. D.h., wenn nötig, muss der Fahrradverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. [Quelle: StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1, Vorschriftszeichen, lfd. Nr. 18].
Fahrradfahrende mit 2-rädrigem Anhänger oder dreirädrige Lastenfahrräder sind nicht mehr einachsig und dürften gem. VwV-StVO gar nicht auf dem Gehweg fahren.
D.h. die Verbesserung für Radfahrer ist gar nicht gegeben.
3. Der Gehweg ist baulich abgesetzt und 4 m breit. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist er 1,80 m breit. Bleibt bei gesamt zur Verfügung stehender Verkehrsraumbreite von 13 m noch 7,20 m Fahrbahn. Dadurch, dass dann wie beantragt, die parkenden Fahrzeuge zurück in die Fahrbahn rücken und mindestens 2 m Parkbreite benötigen, wird die eigentliche Fahrbahn nochmals auf 5,20 m verschmälert. Auf dieser Fahrbahn konkurrieren nun Linienbus, PKW-Verkehr und Radfahrer, die schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren wollen. Für die Radfahrer stellt dies u.E. keinen Sicherheitsgewinn dar, zumal die Fahrbahnfläche auch noch die absolute Mindest-Fahrbahnbreite für Bus/Pkw-Begegnungsverkehr unterschreitet.
4. Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei" kommt gem. VwV-StVO (Regelung zu Zeichen 239 Gehweg, Nr. 1.I.) nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist. Wir befinden uns aber hier im Einflussbereich eines Seniorenwohnheims [Quelle EFA, Abschn. 3.2.2, Tab. 4] wodurch höhere Anforderungen an die Gehwegbreite bestehen (z.B. Rollstuhlfahrer, Personen mit Gehhilfen).
5. Die Gemeinde plant an der Weßlinger Straße am Standort des ehemaligen Jugendhauses den Neubau einer Kinderkrippe. Wenn wir für das dortige Ziel den Bring- und Holverkehr auf das Fahrrad lenken wollen, dann müssen die Verkehrsflächen im Zuwegungsbereich dafür auch geeignet sein. Es hilft nichts, wenn eine Bushaltestelle mit Wartenden und Fahrradabstellplätzen auf einem 4 m breiten Weg zu einem Hindernis wird. Dann müssen Fahrradfahrer mit Anhänger sowieso wieder auf die Straße ausweichen. Wer schneller als Schrittgeschwindigkeit Radfahren will und älter als 10 Jahre ist darf dies auf Basis des o.g. Antrags offiziell auch nur auf der Straße tun.
6. Weiter gibt es aus dem Haltestellenkonzept des ÖPNV Anforderungen an den Ausbau der Haltestelle, die nicht berücksichtigt sind und den GR-Beschluss in diesen Bereichen Fahrradabstellplätze zu errichten, die dann im Weg stehen würden.
7. Derzeit ist die Bus-Haltestelle als neu hinzugekommene Haltestelle in die Kategorie A eingestuft. Das Nahverkehrs-/Haltestellenkonzept des Landkreises sieht vor, dass die Haltestelle in der Weßlingerstraße mindestens barrierefrei auszubauen ist – mutmaßl. Priorität 1 (auf Grund der Lage am Seniorenheim), d.h. bis zum 01.01.2022. Diese baulichen Maßnahmen sind in dem Konzept nicht berücksichtigt oder zumindest nicht im Antrag dargelegt.
8. Aktuell wird die eigentlich zur Verfügung stehende Gehwegbreite an der Ecke Starnberger Weg stark durch einen Pflanzinsel mit Baumpflanzung eingeschränkt. Der Baum müsste mindestens versetzt werden und die Pflanzinsel wieder rückgebaut werden, um den Vorteil der beantragten Radfahrer-Freigabe in beide Richtungen und Berücksichtigung der Nutzung durch Senioren des Wohnheims konsequent zu Ende zu führen. Kostenmäßig ist dies im Antrag nicht berücksichtigt.
9. Die Kreuzung Starnberger Weg/Römerstraße /Weßlinger Straße im Bereich des Seniorenheimes muss vielen Verkehrsteilnehmern gerecht werden: Fußgängern, Radfahrern, Ausflüglern, Berufspendlern, Senioren mit Gehhilfen oder Rollstuhl, Besuchern des Seniorenheimes. Wenn die entlang der Weßlinger Str. parkenden PKW von den derzeit ausgewiesenen Parkplätzen wieder in Richtung Straßenmitte verlegt werden, wird die Einsehbarkeit im Kreuzungsbereich eingeschränkt und die aktuelle Position der Verkehrsinsel an der Kreuzung zum Starnberger Weg ist dann ebenfalls nicht mehr hilfreich.
10. Durch die ggf. erforderliche teilweise Verlegung der Parkplätze ggf. auf die nördliche Fahrbahnseite könnte es sein, dass die Busse des ÖPNV im Zickzack fahren müssen, was wiederum weitere Gefahren birgt. Das hätte in einer weiterführenden, konkretisierten Planung geprüft werden können.
Das alles hätte u.E. vor einem Beschluss plausibilisiert bzw. dem Gremium dargestellt werden müssen.
Auch hätten wir den Wunsch, dass die Weßlinger Straße (dahingehend) so überplant wird, (dass) damit ein sicherer Radverkehr bis hin zum Kreisel am Quetschwerk gewährleistet werden kann.
Das wäre in unseren Augen ein durchgängiges Konzept. Darüber hätte man sprechen können.
Verlauf der Diskussion in der UEVA-Sitzung:
GR Oliver Fiegert (BfG) und GR Harald Schwab (CSU) haben in ihren Wortmeldungen den SPD-Antrag im Grundsatz befürwortet, aber darum gebeten, die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu vertagen, da die Gesamtplanung daraus nicht zu erkennen war und von der Verwaltung konkretisiert werden sollte.
Ausdrücklich sprach sich GR Oliver Fiegert (BfG) dafür aus, bei Darstellung einer schlüssigen Gesamtumsetzbarkeit, die beantragten Maßnahmen vorzuziehen.
Leider wurde über den Verschiebungsantrag auf die nächste UEVA-Sitzung nicht abgestimmt, sondern nur über den aus Sicht der Verwaltung weitergehenden Antrag der SPD.
Der Antrag von GR Christian Winklmeier wurde daher von der Mehrheit der Ausschussmitglieder abgelehnt, da dieser weder die bereits beschlossene Querungshilfe noch die geplante Gestaltung der Bushaltestellen und Fahrradständer an der Bushaltestelle berücksichtigte, also insgesamt unvollständig war.
Wir bedauern es sehr, dass die Diskussion in der UEVA Sitzung nicht sachlich und lösungsorientiert verlaufen ist und hoffen, dass sich das in Zukunft optimieren lässt.
Wir sind auch der Überzeugung, dass wir in Gilching für Radfahrer und Fußgänger an vielen Stellen die Durchgängigkeit und Sicherheit verbessern können und sollten.
Dafür braucht es aber gangbare Lösungen, die allen Verkehrsteilnehmern gerecht werden.
Das ist uns ein Anliegen. Im Sinne aller Gilchinger Bürger.
(O. Fiegert, M. Krall)
Umbau Talhofstraße
Sitzung des UEVA-Ausschusses am Montag, den 01.03.2021
Wir freuen uns sehr, dass unser Antrag vom 20.11.2020 auf Umbau der Talhofstraße auf Höhe der Schulbushaltestelle in allen zuständigen Ausschüssen Zustimmung fand und nun zeitnah umgesetzt werden kann.
Ist-Situation:
Mit Öffnung der Westumgehung wurde die Zufahrt der Schulbusse zum Frauwiesenweg leider abgeschnitten. Dort befinden sich zwar nach wie vor extra ausgewiesene Haltestellen für Schulbusse, die nun aber leider nicht mehr angefahren werden können. Zunächst wendeten die Busse auf Höhe des Tennisheims. Durch die vom ADFC initiierte Ausweisung des Frauwiesenwegs als Fahrradstraße, wurde auch diese Wendemöglichkeit rechtswidrig (Ein Schulbus ist kein Anlieger, der eine Fahrradstraße benutzen darf). Eine Ausnahmeregelung für Busse würde die Idee der Fahrradstraße konterkarieren. Ebenfalls wurde beim Umbau des Gymnasiums und Errichtung des Horts der Diakonie auf dem Parkplatz des Gymnasiums vergessen, eine neue Schulbushaltestelle einzurichten.
Seitdem halten die Schulbusse für das Gymnasium an der Talhofstraße.
Derzeit halten und parken sie rechtswidrig mit einer Fahrzeughälfte auf dem Radweg, weil der Durchgangsverkehr für PKW sonst nicht mehr möglich wäre. Das führt zu erheblichen Einschränkungen der Sicherheit für
- aus- und zusteigende SchülerInnen
- Rad fahrende SchülerInnen
- querende SchülerInnen: vor allem mittags, von Schulseite kommend. Die Kinder müssen aktuell bis fast zur Mitte der Fahrbahn treten, um an den Bussen vorbei den von links kommenden Verkehr einzusehen
Für den Durchgangsverkehr stellen 3 bis 4 hintereinander parkende Busse ein langes Hindernis dar, an dem man nur unter Nutzung der Gegenfahrbahn, und damit großer Einschränkung des fließenden Verkehrs, vorbeifahren kann, was aktuell das zu einem höheren Fahrtempo verleitet.
Wir von der BfG haben zu verschiedenen Tageszeiten viel Zeit vor Ort verbracht, um den Verkehr und die Gefahrensituation zu beobachten und zu analysieren.
Unser Antrag auf Umbau lautete demnach folgendermaßen
Ausbau der Schulbushaltestelle auf 3 m Breite und ca. 60 m Länge mit Platz für 3 (Niederflur)- Linienbusse unter Durchführung folgender Maßnahmen:
- Der Haltebereich der Schulbusse wird mit einer weißen Trennlinie von der Fahrbahn optisch abgetrennt und mit dem Verkehrszeichen 299 (Zickzack-Linie) und dem Schriftzug „BUS“ ausgefüllt.
- Die Fahrbahn wird in Richtung der derzeitigen Parkplätze verschwenkt. Dazu werden die Stellplätze gegenüber dem Haltebereich in die Fahrbahn mit einbezogen und aufgelassen, so dass bei einer verbleibenden Fahrbahnbreite von ca. 5,60 m > min. 4,50 m ein Begegnungsverkehr im Bereich der Haltestelle möglich ist.
- Um den Parkbereich als Fahrbahn nutzen zu können, müssen 2 Bäume versetzt werden und die zwei Pflanzinseln asphaltiert werden. (Anmerkung: Eine Fällung der Bäume war von uns nicht beantragt!)
Seitens der CSU wurde im Laufe der Diskussion die Anregung der Elterninitiative „Sicherer Schulweg in Gilching“ vom 24.07.2017 aufgegriffen und die gleichzeitige Erstellung einer Querungshilfe als Zebrastreifen beantragt. Ein Zebrastreifen muss zwingend beschildert und beleuchtet sein. Die Kosten alleine dafür wurden seitens der Verwaltung mit rd. 17.500 Euro angegeben. Da auf Grund der angespannten Haushaltslage diese Mehrkosten vermieden werden sollten, wurde beschlossen die ehemalige gepflasterte Querungshilfe auf Höhe des Liesl-Karlstadt-Wegs mit einer roten Farbmarkierung wieder aufleben zu lassen.
In einer UEVA-Sitzung, einer Finanzausschuss-Sitzung und einer Bauausschuss-Sitzung wurde über die nötigen Mittel für die Gesamtmaßnahme (ca. 10.000 Euro) und die Umsetzung im Jahr 2021 positiv abgestimmt.
Unser Antrag wird ebenso von den Schulleitungen und dem Elternbeirat des Gymnasiums positiv unterstützt.
Unserer Meinung nach hat diese Lösung mehrere Vorteile:
- Durch die Verschwenkung der Fahrbahn verlangsamen wir den Verkehr, weil waghalsige Überholmanöver nicht mehr nötig sind
- Der Durchgangsverkehr landet nicht in erhöhtem Tempo direkt vor dem Überweg
- Die Rot-Markierung weist deutlich auf einen Überweg hin
- Die Busse halten nicht mehr vor der Feuerwehr-Zufahrt
- Der Radweg wird nicht mehr von Bussen beparkt
- Der Verkehrsfluss in Richtung Westumgehung (Berufsverkehr, Hol- und Bringverkehr - auch für die neue Kindertagesstätte in der Weßlinger Straße) wird nicht behindert
Mit den aktuell auch finanziell nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mitteln ist das ein guter Schritt in Richtung Verbesserung der Verkehrssicherheit für ALLE Verkehrsteilnehmer.
Für Fußgänger
- durch bessere Sichtbarkeit der Querung und Verlangsamung des Verkehrs
- durch Verlegung des Radverkehrs zurück auf den Radweg
Für Radfahrer
- durch Wiederherstellung des Radweges (keine Behinderung durch haltende Busse)
Für Autofahrer
- durch bessere Einsehbarkeit des Querungsweges und Vermeidung waghalsiger und unübersichtlicher Überholmanöver
Der Antrag von SPD und Grünen, die Talhofstraße ganz oder zeitweise zu sperren, wurde von CSU, FW, FDP und BfG mehrfach abgelehnt.
Die Überlegungen der BfG hierzu sind:
- Eine Vollsperrung macht die Sinnhaftigkeit der Westumgehung obsolet. Die Talhofstraße ist die einzige Verbindung, die nicht durch ein Wohngebiet führt und sollte auf keinen Fall gesperrt werden
- Den Berufsverkehr über die Dornier-Siedlung auf Höhe St. Gilgen auf die Westumgehung bzw. Autobahn zu bringen, würde den Verkehr durch das sowieso schon überlastete und enge Wohngebiet führen
- Den Hol-, Bring- und Berufsverkehr über die Orionstraße Richtung Kreisel am Starnberger Weg zu führen würde 1. eine Mehrbelastung des Starnberger Weges führen und 2. am Ende des Starnberger Weges /Römerstraße den Berufsverkehr wieder über die Weßlinger Straße lenken, weil die direkte Zufahrt zur Westumgehung fehlt
- Den Hol- und Bringverkehr über die Laubaner Straße zu führen würde massiv die Sicherheit der Schüler gefährden. Der Kreuzungsbereich an der Talhofstraße ist unterdimensioniert und die Fahrbahnbreite für Gegenverkehr aktuell bereits zu eng und der Gehweg zu schmal
- In der Weßlinger Straße ist eine weitere Kindertagesstätte im Bau, die sicher auch über die Talhofstraße angefahren wird
- Eine Gefährdung der Fußgänger am Gehweg entlang der Fahrbahn auf der „Häuserseite“ sehen wir nicht, da dieser Fußweg kaum genutzt wird. Schüler kommen und gehen auf den schulseitigen Wegen oder über den Liesl-Karlstadt-Weg
- Eine Sperrung der Talhofstraße würde das „Schützenhaus“ nicht mehr gut zugänglich machen
- Eine zeitweise Sperrung ergibt nur Sinn, wenn sie auch überprüft wird
(M. Krall)
Reinigungs- und Sicherungsverordnung
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag den 26. Januar 2021 kam es zur Abstimmung über den Erlass einer Reinigungs- und Sicherungsverordnung.
Die BfG hatten sich im Vorfeld intensiv mit den Inhalten auseinandergesetzt.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Verordnung in unseren Augen missverständlich und unübersichtlich gestaltet ist.
Wir haben im Rahmen der Diskussion folgende Anträge gestellt
Antrag von Gemeinderätin Brosig:
§ 9 der Verordnung ist dahingehend zu ändern, dass die Flächen, auf denen das Räumgut des kommunalen Winterdienstes auf den Sicherungsflächen abgelagert wird, von der Räumpflicht herausgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 20
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Antrag von Gemeinderat Fiegert:
In § 10 sind die Zeiten der Reinigung an den Werktagen bis 8 Uhr und dann wieder ab 17 Uhr festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 10
Ablehnung: 12
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Anmerkung: Eine Räumpflicht besteht also nach wie vor ganztätig von 7 bis 18 Uhr, auch für die Flächen (z.B. Gehwege) auf denen der kommunale Winterdienst Schnee abgeladen hat. Dem nachzukommen sehen wir, vor allem für berufstätige Bürger und Senioren, als unmöglich an.
Die Verordnung wurde also ohne die von der BfG beantragten, bürgerfreundlichen Änderungen erlassen. GRin Brosig und GR Fiegert beantragen ihre namentliche Nennung im Protokoll, dass sie sich gegen den Beschluss ausgesprochen haben.
Der Bürgermeister empfahl allen Berufstätigen, die nicht den ganzen Tag räumen können, einen Räumdienst zu beauftragen („Eigentum verpflichtet…“).
(M. Krall)



















