Liebe BfG’ler und Unterstützer unserer Wählergruppe "Bürger für Gilching"
Die rückläufigen Corona-Ansteckungszahlen machen es möglich, dass wir uns wieder treffen können.
Ich habe deshalb den Nebenraum im Croatia, Kiltrahinger Str. 20 für den 8. März 2022 (Dienstag) ab 19:00 Uhr für uns reserviert.
Oliver und ich würden uns freuen, wenn möglichst viele von Euch kommen.
Wir werden Deine/Ihre Fragen zu unserer Arbeit im Gilchinger Gemeinderat beantworten und nehmen gern Anregungen auf, wo wir einhaken sollten, weil es ein Problem gibt oder wo etwas verbessert werden könnte. Aber auch für alle, die keine besonderen Anliegen haben, ist es sicher interessant, über Vorgänge in der Gemeinde informiert zu werden.
Kurz und gut, Oliver und ich freuen uns auf Euer Kommen
Achtung: es gelten die Coronaregeln
- Derzeit 2 G in der Gaststätte
- Beim Hinein- und Hinausgehen ist Maskenpflicht
Mit herzlichen Grüßen
Rosmarie Brosig
Bfg – Bürger für Gilching
Online-Karte für barrierefrei erreichbare Geschäfte, Gaststätten, Plätze...
das Landratsamt Starnberg hat zusammen mit dem Berliner Verein Sozialhelden e.V. eine Online-Karte für barrierefrei erreichbare Geschäfte, Gaststätten, Plätze und Angebote im Landkreis Starnberg nach dem Vorbild "Wheelmap.org" entwickelt.
Luftreiniger in Schulen und KiTas
Liebe Gilchinger, liebe Eltern,
wir sind absolut der Meinung, dass es unbedingt wichtig ist, unseren Kindern auch zu Zeiten der Pandemie den Schulbesuch zu ermöglichen, und dass auch die Betreuung für Kleinkinder in entsprechenden Tagesstätten für viele Familien unabdingbar ist.
Deshalb verstehen und teilen wir den dringenden Wunsch, angemessene Lösungen zu finden, wie die Öffnung dieser Einrichtungen gewährleistet werden kann.
Leider haben unsere umfassenden Recherchen und Überlegungen zu der Feststellung geführt, dass Luftreinigungsgeräte in Klassenzimmern und Gruppenräumen diesen Wunsch nicht erfüllen können.
Mit dem heutigen Artikel werden wir Ihnen unsere Überlegungen und Recherchen umfassend erläutern.
Ganz grundsätzlich gilt unserer Ansicht nach:
Alle Bürger müssen weiterhin ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten.
Die aktuell steigenden Infektionszahlen sind auf öffentliche Großveranstaltungen, Reisen, Gemeinschaftsbüros und große private Feiern zurückzuführen.
Da die Kinder auf dem Pausenhof, auf dem Schulweg und in der Freizeit die Köpfe zusammenstecken, ist die Notwendigkeit und vor allem Sinnhaftigkeit von Luftreinigern in ein paar Unterrichtstunden fraglich.
AHA-Regeln einhalten, Kontakte einschränken, Urlaubsreisen überdenken, Impfungen,… die Möglichkeiten sind vielfältig.
Wir Eltern haben es also bereits im Vorfeld selber in der Hand, unsere Kinder vor Schulschließungen zu bewahren.
Wenn wir Erwachsenen uns nicht an diese Maßgaben halten, werden auch noch so viele Luftreiniger unsere Kinder nicht vor Schulschließungen bewahren.
Auch wir Eltern sind somit gefordert, unseren Beitrag zu leisten und uns soweit möglich, innerhalb der Familie, mit Freunden und Nachbarn soweit zu organisieren, dass wir auf eine vierte Welle bestmöglich vorbereitet sind und unseren Kindern Rückhalt und ein möglichst gutes Lernumfeld bieten können. Im Notfall auch zuhause.
Nun zu den Luftreinigern im Speziellen - dazu vorab ein paar Grundgedanken:
1.) Der Hype um Luftreiniger geht auf die Forschungen Prof. Kählers von der Bundeswehr-Uni Neubiberg zurück. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die von Prof. Kähler erforschten Testbedingungen bereits im Grundaufbau in Klassenzimmern so nicht umsetzbar wären, geschweige denn in Gruppenräumen von Kindertagesstätten.
Prof. Kählers Untersuchungen schließen mit folgenden Erkenntnissen:
„(…) Abschließend ist zu betonen, dass Raumluftreiniger, geöffnete Fenster und leistungsstarke RLT Anlagen zwar geeignete Werkzeuge sind, um dem indirekten Infektionsrisiko zu begegnen, aber das direkte Infektionsrisiko, das durch direktes Anhusten oder beim langen Unterhalten über kurze Distanz erfolgen kann, können sie nicht verringern.
Es ist daher wichtig, weiterhin ausreichend große Abstände zu anderen Personen einzuhalten und Mund-Nasen-Bedeckungen oder partikelfiltrierende Atemschutzmasken zu tragen, damit eine direkte Infektion vermieden wird.“
2.) Es gibt immer noch keine abgeschlossenen Studien, die eine Aussage treffen, ob man sich in der Schule eher direkt oder indirekt infiziert.
3.) Schulen und KiTas sind nach wie vor nicht als Infektionstreiber identifiziert.
4.) Kinder und Jugendliche sind nach aktueller Studienlage keine von Corona bedrohte Altersgruppe. Eine Infektion verläuft in den allermeisten Fällen symptomlos oder milde (weshalb auch nach wie vor von der STIKO keine Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche ausgesprochen wird).
5.) Luftreiniger tauschen nicht die verbrauchte Luft aus. D.h. zur Reduktion des CO2-Gehalts in der Luft muss immer noch gelüftet werden.
6.) Anzuschaffende Geräte müssen in der Lage sein für das vorhandene Raumvolumen die empfohlene Luftwechselrate von im Mittel 6-fach pro Stunde zu erreichen.
Zitat Prof. Kähler: „(…) Aufgrund der Gefährlichkeit der SARS-CoV-2 Infektion sollte die Luftwechselrate aus unserer Sicht mindestens Werte im Bereich 4 – 8 erreichen(…)“
7.) Der erforderliche Luftdurchsatz zur Erzielung der empfohlenen Luftwechselrate muss von den Geräten
- mit einem Schallleistungspegel erzielt werden, dass die nach den Arbeitsstätten-Richtlinien zulässigen Beurteilungspegel am Sitzplatz der am nächsten dransitzenden Kinder bzw. Lehrer nicht höher als 35 dB(A) sind und
- mit einer Lufteinzugsgeschwindigkeit, die nicht zu Beschwerden/Frösteln der am nächsten dransitzenden Kinder bzw. Lehrer führt
Das bedeutet:
1.) Aus der Größe unserer Klassenzimmer und Gruppenräume i.V. mit den aktuellen Klassenstärken ergibt sich mit o.g. Forschungsergebnissen, dass
a) die o.g. erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden könnten, wenn die Klassen voll besetzt sind
b) auf das Tragen einer FFP2-Maske nicht verzichtet werden könnte
c) die Klassenstärken halbiert werden müssten, um die Abstände einzuhalten
Somit verhindern Luftreiniger nicht, dass Abstand gehalten werden muss (halbe Klassenstärke = Wechselunterricht), Masken getragen werden müssen, oder Wechselunterricht stattfinden müsste.
2.) Luftreiniger senken nicht die Gefahr der direkten Ansteckung. Um das generelle Ansteckungsrisiko zu minimieren, wird immer auf halbe Klassenstärken reduziert werden. Wir gehen davon aus, dass Luftreiniger bei 100% Klassenbelegung und ohne Masken das Infektionsrisiko nur auf den Wert von 50% Klassenbelegung mit Maske senken. Somit verhindern Luftreiniger nicht zwangsläufig Schulschließungen bzw. ist weiterhin von Wechselunterricht mit Homeschooling auszugehen.
3.) Luftreiniger ersetzen nicht das (fachgerechte) Lüften, auch nicht im Winter. Bei falsch gehandhabtem Lüftungsverhalten wird es nach wie vor kalt in den Klassenzimmern werden.
4.) Auf Grund der Anforderungen an den Lärmschutz am Arbeitsplatz reicht es nicht, einfach irgendwelche Geräte in „Baumarktqualität“ zu beschaffen oder x-beliebigen Luftdurchsatzversprechungen in Prospekten der Hersteller nachzugeben.
5.) Unseres Erachtens ist die zusätzliche Lärmbelastung durch Luftreiniger (neben Maske und Testungen) Kinder und Lehrer/Betreuer nicht zu unterschätzen!
6.) Klassenzimmer und Gruppenräume sind nicht vergleichbar mit Büros oder Behandlungszimmern in Arztpraxen. Auch wenn einige Gemeinden oder Firmen für Ihre Verwaltungsräume oder Büros Geräte anschaffen, bedeutet das nicht, dass die Effizienz in Gruppenräumen mit vielen Kindern gegeben ist.
7.) Wenn aufgrund steigender Infektionsraten und einem zu hohen „R-Wert“ Infektionsketten unterbrochen werden müssen, dann wird es zur Reduzierung von direkten Kontakten kommen müssen. Also Schulen und öffentliche Einrichtungen, in denen sich mehrere Menschen aufhalten, werden zwangsläufig wieder geschlossen. Da zur Reduzierung des R-Wertes vor allem direkte Kontakte eine entscheidende Rolle spielen.
Die Anschaffung von Geräten/Kosten:
Bei der erforderlichen Anzahl von Geräten (>> 100) können diese aktuell nicht einfach gekauft werden, sondern die Anschaffung muss nach unserer Kenntnis europaweit ausgeschrieben werden.
Die Förderrichtlinie ist so formuliert, dass keine Sicherheit besteht, ob die Gemeinde die maximale Förderung bekommt. Der finanzielle Aufwand/Eigenanteil der Gemeinde ist somit vorab nicht sicher kalkulierbar.
Nachdem alle Gemeinden die gleichen Anschaffungsgedanken hegen und die in Betracht kommenden Gerätemodelle für Klassenzimmer begrenzt sind, ist äußerst fraglich, ob diese in entsprechenden Stückzahlen zu beschaffen sind.
Es ist also davon auszugehen, dass die Geräte bis zum Schuljahresanfang 21/22 nicht zur Verfügung stehen würden.
Die von unser überschlägig berechneten Anschaffungskosten und Betriebskosten sind so erheblich, dass sie selbst bei aktueller maximaler Förderung den derzeit möglichen Rahmen der Gemeinde bei Weitem sprengen.
Nachdem existenziell wichtige Entscheidungen niemals an den finanziellen Mitteln scheitern sollten, sehen wir deshalb eine Kosten-Nutzen-Relation für entscheidend.
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand, stehen die Kosten in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen (siehe Ausführungen oben).
Fazit:
Die vorhandene Fensterlüftung ist zwar nicht die energiesparendste Lüftungsmöglichkeit, aber mit Umsicht angewandt immer noch maximal effektiv und kostengünstig.
Es ist möglich energiesparend und effektiv zu lüften, ohne den Raum auszukühlen.
Hinzu kommt unsere Verantwortung als Erwachsene, aktiv an der Eindämmung der Virusverbreitung mitzuwirken und unseren Kindern auch bei eingeschränktem Schulangebot jede Unterstützung zu bieten.
Ihre BfG
Oliver Fiegert (BfG) ist neuer Mobilitätsreferent
In der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021 wurde Oliver Fiegert mit 24 von 25 Stimmen zum neuen Referenten für Mobilität gewählt.
Herzlichen Dank an dieser Stelle an die KollegInnen aus dem Gemeinderat für Ihr Vertrauen! Wir freuen uns sehr, mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betraut worden zu sein.
Oliver Fiegert ist von Beruf Bauphysiker und arbeitet seit vielen Jahren als Sachverständiger im Bauwesen. Er ist damit immer gut vorbereitet und bringt damit sein umfangreiches Fachwissen über die Durchführbarkeit baulicher Maßnahmen ein.
Sie können sich also darauf verlassen, dass alle Vorschläge für Entscheidungen des Gemeinderats fundiert recherchiert sein werden und alle Ideen bereits im Vorfeld auf Herz, Nieren und Umsetzbarkeit geprüft werden.
Privat ist Oliver Fiegert selbst viel mit dem (Lasten-)Fahrrad und dem Zweirad unterwegs, aber aus beruflichen Gründen auch auf ein Auto angewiesen.
Er kennt aus dem familiären Umfeld zudem alle Wünsche und Probleme mehrerer Generationen und wird im Dialog mit den anderen Gemeinderatsfraktionen und Verkehrs-Interessensgruppen versuchen für Gilching möglichst Lösungen zu finden, die allen VerkehrsteilnehmerInnen gerecht werden und eine tragfähige Mehrheit erhalten.
Für Ideen, Wünsche und Anregungen sind wir vom Team der BfG sehr gerne für Sie erreichbar.
Auch für Probleme oder verkehrsspezifische Sorgen haben wir jederzeit ein offenes Ohr.
Wir können nicht versprechen, dass alle Wünsche umgesetzt werden können, aber wir setzen uns dafür ein, so gut wie möglich zu einer Verbesserung beizutragen.
Bitte kontaktieren Sie uns über mobil@bfg-gilching.de oder über das Kontaktformular der Website.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
REDEBEITRAG GR Oliver Fiegert vom 23.3.21
Redebeitrag zur Aussprache in der GR-Sitzung vom 23.03.2021 über die UEVA-Sitzung vom 01.03.2021
Sehr geehrter Hr. Bürgermeister, liebe Kolleg*innen,
Ich möchte hier im Namen der Fraktion Bürger für Gilching zur Pressemitteilung der SPD in der Sache zur UEVA-Sitzung vom 01.03.2021 öffentlich Stellung nehmen.
Zuerst einmal begrüßen wir es, wenn Anträge mit konkreten Vorstellungen zur Abstimmung gestellt werden. In diesem Fall, der die Gemüter erregt, geht es darum, dass die SPD ein ohnehin schon zu schmales Gehwegstück vor dem Altenheim an der Weßlinger Straße explizit für Radverkehr in beide Richtungen freigegeben haben wollte.
Wir, von den BfG, genauso wie die anderen in der Pressemitteilung als „mobilitätskonzeptfeindlich“ titulierten Fraktionen haben darum gebeten, den Antrag zu verschieben:
- Es gibt mindestens 2 ältere Beschlüsse zur Gestaltung der Weßlinger Straße in diesem Bereich, die Einfluss auf die Gestaltung dieses Abschnitts haben.
- Aus dem Bebauungsplan des Altenheims existieren Vorgaben.
- Es gibt generelle Vorgaben, wie Gehwege im Bereich von Altenheimen aussehen sollten.
Der Antrag der Gilchinger SPD erscheint umso unverständlicher, wenn man sich ihre offiziellen Positionen vergegenwärtigt.
Ich darf aus der Veröffentlichung der Gilchinger SPD zu Verkehr/Mobilität zitieren:
„Wir sind der Überzeugung, dass Gehwege und Radwege getrennt werden müssen, damit für alle Verkehrsteilnehmer eine größere Sicherheit vorherrscht.“
und
„Wir werden uns dafür einsetzen, dass Radfahrer und Fußgänger… jeweils eigene Wegführungen erhalten, damit die konkurrierende Nutzung verschwindet.“
So die Worte der SPD und nachzulesen auf Seite 2 und 3 der Veröffentlichung der Gilchinger SPD zu Verkehr/Mobilität.
Und hier sollte nun die konkurrierende Nutzung verschärft werden.
Die Regularien der gemeindlichen Geschäftsordnung für Sitzungen sehen vor, dass wir über den weitergehenden Antrag zuerst beschließen müssen. Das war in diesem Fall der SPD-Antrag.
Unser Begehren, dass die SPD den Antrag verschieben möge, bis die Sachverhalte geklärt sind, wurde nicht aufgenommen.
Da uns die konkrete Umsetzung anhand des SPD-Antrags vorgestellt wurde und wir nur mit „Dafür“ oder „Dagegen“ stimmen dürfen, mussten wir den SPD-Antrag somit folgerichtig ablehnen.
Ich wurde nun im Nachgang zur Sitzung von einem Ratsmitglied mit dem schönen Alfred-Herrhausen-Zitat bedacht:
„Die meiste Zeit (und die meiste Kraft) verlieren wir dadurch, dass wir die Dinge nicht zu Ende denken.“
Diese Weisheit möchte ich der SPD ebenfalls sehr ans Herz legen. Unsachlichkeit lassen Wir von der Fraktion Bürger für Gilching uns nicht vorwerfen.
Unser Anspruch ist es allerdings, Lösungen zu erarbeiten, die auch bis zuletzt möglichst allen Verkehrsteilnehmern gerecht werden und schlüssig ausgearbeitet sind.
Was die SPD-Presseaktion den Gilchingern nun gebracht hat, ist eine Vergiftung der politischen Atmosphäre und das empfinden wir als wenig förderlich für eine gute Zusammenarbeit PRO Gilching.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleg*innen, wir von den BfG dürfen Ihnen versichern, dass wir ebenfalls sehr wohl an Lösungen für ein radfahrerfreundliches und schulwegsicheres Gilching interessiert sind – und es gibt sie.
Wir von den BfG sind sehr daran interessiert, mit allen Fraktionen sachlich und konstruktiv zusammenzuarbeiten und hoffen sehr, dass wir in Zukunft auf Kleinkriege, die über die Presse ausgetragen werden, verzichten können.
Vielen Dank
Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
Per Email am 19.3.2021 an Prof. Dr. Michael Piazolo, STMUK
Sehr geehrter Herr Piazolo,
heute hat uns über die Schulen unserer Kinder Ihr Schreiben vom 16.3.2021 erreicht.
ZS.4-BS4363.0/643
Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern:
Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, was Sie und Ihr Ministerium sich dabei gedacht haben.
Bitte stellen Sie sich einmal den genauen Ablauf dieser Selbsttestung in einem Klassenzimmer vor:
- Die Schüler stellen sich am Waschbecken an um gründlich Hände zu waschen (das dauert bei 15 Schülern schon ungefähr 10 Minuten, falls überhaupt ein Waschbecken im Klassenzimmer ist).
- Wenn alle wieder am Platz sind, nehmen sie ihre Masken ab (und legen sie auf den Tisch!),
- um dann mit den 3 oder 4 Teilen des Schnelltests zu hantieren (spannend, wenn 6 oder 7-jährige das alleine machen sollen)
- und sich selber einen langen Gegenstand in die Nase zu stecken (wovor wir sie seit sie klein sind eindringlich warnen!).
- Je nach Testversion, gibt es spätestens an dieser Stelle den ein oder anderen (maskenfreien) Niesanfall.
- Das Teststäbchen landet nun auf dem Tisch, denn irgendwo muss es ja abgelegt werden (spätestens nach dem Entnehmen aus der Trägerflüssigkeit).
- Spätestens jetzt ist der gesamte Platz kontaminiert!
- Die Schüler gehen dann optimalerweise noch einmal Händewaschen,
- und entsorgen das Testmaterial dann…wo? Im Abfalleimer des Klassenzimmers?
- Die Kinder deren Testergebnisse positiv sind, werden nun vor der ganzen Klasse aus der Gruppe ausgeschlossen und umgehend isoliert (psychologisch wertvoll?).
Die Idee, dass Lehrer die Tests überwachen, halte ich außerdem für absurd. Es fehlen sowohl Schulung, als auch Erfahrung und/oder entsprechende Schutzkleidung.
Ergänzen darf ich:
Die beste Freundin meiner Tochter war heute mit Symptomen beim Arzt (Halsschmerzen und Fieber). Dort wurde sie aber NICHT getestet, weil am Vortrag bereits der Vater des Mädchens getestet wurde und es angeblich genügen würde, dessen Ergebnis abzuwarten.
Was genau ist das für eine Strategie?
Können Sie das mir (und vielen anderen Eltern und Bürgern) erklären?
15 Monate lang habe ich mich jetzt in vollem Vertrauen an die Arbeit unserer Ministerien zurückgelehnt und alle Regelungen akzeptiert und befolgt.
Aber jetzt, kann ich einfach nicht anders, als mal nachzufragen, was genau eigentlich der Plan sein soll, wenn es denn einen gibt.
Ich hoffe auf eine plausible Erklärung, die ich dann gerne an all die verwunderten Eltern und Lehrer weitertrage.
Nachdem ich ungern Kritik übe ohne einen Verbesserungsvorschlag zu machen:
- Bitte ermahnen Sie alle niedergelassenen Ärzte, bei Patienten mit Symptomen IMMER wenigstens einen Schnelltest durchzuführen!
- Geben Sie den Schülern die Schnelltests mit nach Hause. Dann kann zuhause getestet werden. Natürlich ist da Missbrauch mit den Ergebnissen nicht ausgeschlossen, aber ein bisschen Vertrauen in die Bevölkerung ist allemal besser, als reihenweise kontaminierte Klassenzimmer oder vor aller Augen der Gruppe verwiesene Kinder.
Mit besten Grüßen
Myriam Krall
Gilching
Ausweitung des Gehwegs an der Weßlinger Straße
Sitzung des UEVA-Ausschusses am Montag, den 01.03.2021
Sichtweise der BfG
Sachlage:
Antrag Gemeinderat Christian Winklmeier auf Ausweitung des vorhandenen Gehwegs an der Weßlinger Straße zwischen Römerstraße und Brucker Straße
Antrag:
„Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Flächen des Gehwegs sowie des früher vorhandenen Radwegs (mittlerweile Autostellplätze) entlang der Weßlinger Straße (zwischen Römerstraße und Brucker Straße) zu einem großen Gehweg (inkl. Verkehrsschilder 1022-10 = Radfahrer frei) umzuwidmen und in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Aufhebung der Parkflächen auf dem baulich bereits abgesetzten und vorhandenen Radweg (südlich der Weßlinger Straße) durch Entfernen der vorhandenen Parkmarkierungen
- Aufstellen des Verkehrszeichens 1022-10 = Radfahrer frei an der Ecke Brucker Straße/Weßlinger Straße (Richtung Westen)
- Die Ableitung der Fahrradfahrer auf die Weßlinger Straße (auf Höhe der Mariensäule) wird farblich rot markiert (siehe Anhang 3)“
Das bedeutet:
Der jetzige südseitige Gehweg an der Weßlinger Straße zwischen Starnberger Weg und Brucker Straße mit Freigabe für den Radverkehr in eine Fahrtrichtung sollte durch Ummarkierung wieder in seiner vollen baulichen Breite als Gehweg (!) zur Verfügung stehen und für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden.
Gleichzeitig würden die jetzigen Parkflächen aufgelöst und in die Straßen-Fahrbahn verschoben werden.
Bisherige Beschlusslage
Die bisherige Beschlusslage des ehemaligen Gemeinderatsgremiums zu straßenbaulichen Maßnahmen an der Weßlinger Straße in diesem Bereich war:
- Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vom 24.Oktober 2016 im Zuge des Antrags von Gemeinderätin Rosmarie Brosig (BfG) zur Errichtung von Bushaltestellenhäuschen:
Errichtung von Fahrradständern/-abstellplätzen im Bereich der Bushaltestellen in der Weßlinger Straße. - Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vom 27.November 2017: Errichtung einer Querungshilfe auf Höhe des Waaghäusls (s.a. Foto aus dem Antrag)
Beide Maßnahmen sind leider bisher 1. nie umgesetzt worden und 2. in den Überlegungen des o.g. SPD-Antrages nicht erkennbar eingearbeitet worden.
Unsere Überlegungen:
Wir, als Vertreter der BfG, sind der Meinung, dass der Gemeinderat nur Entscheidungen fällen sollte, wenn klar ist, ob der vorliegende Antrag auch stimmig umsetzbar ist.
Nach unserem Ermessen ergeben sich mehrere Unstimmigkeiten:
1. Die Kinder aus dem Altdorf queren die Brucker Straße aktuell auf Höhe der Schulstraße an der provisorischen Ampel, biegen also auf der westlichen Seite in die Weßlinger Straße ein und müssen zunächst die Straße queren, um weiter zu den Schulen zu kommen. Ohne Querungshilfe ist das in unseren Augen nicht optimal.
2. Es bleibt gemäß dem Antrag bei einem Gehweg mit ausnahmsweiser Fahrradbenutzung. D.h. der Mehrwert für Radler und Kinder ist unnötigerweise begrenzt: Kinder bis 10 Jahren dürften sowieso ohne Änderung auf dem Gehweg fahren [StVO §2 (5)]. Aber dadurch, dass es weiterhin ein Gehweg bleibt, darf der Fußgängerverkehr darauf weder gefährdet noch behindert werden. D.h., wenn nötig, muss der Fahrradverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. [Quelle: StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1, Vorschriftszeichen, lfd. Nr. 18].
Fahrradfahrende mit 2-rädrigem Anhänger oder dreirädrige Lastenfahrräder sind nicht mehr einachsig und dürften gem. VwV-StVO gar nicht auf dem Gehweg fahren.
D.h. die Verbesserung für Radfahrer ist gar nicht gegeben.
3. Der Gehweg ist baulich abgesetzt und 4 m breit. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist er 1,80 m breit. Bleibt bei gesamt zur Verfügung stehender Verkehrsraumbreite von 13 m noch 7,20 m Fahrbahn. Dadurch, dass dann wie beantragt, die parkenden Fahrzeuge zurück in die Fahrbahn rücken und mindestens 2 m Parkbreite benötigen, wird die eigentliche Fahrbahn nochmals auf 5,20 m verschmälert. Auf dieser Fahrbahn konkurrieren nun Linienbus, PKW-Verkehr und Radfahrer, die schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren wollen. Für die Radfahrer stellt dies u.E. keinen Sicherheitsgewinn dar, zumal die Fahrbahnfläche auch noch die absolute Mindest-Fahrbahnbreite für Bus/Pkw-Begegnungsverkehr unterschreitet.
4. Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei" kommt gem. VwV-StVO (Regelung zu Zeichen 239 Gehweg, Nr. 1.I.) nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist. Wir befinden uns aber hier im Einflussbereich eines Seniorenwohnheims [Quelle EFA, Abschn. 3.2.2, Tab. 4] wodurch höhere Anforderungen an die Gehwegbreite bestehen (z.B. Rollstuhlfahrer, Personen mit Gehhilfen).
5. Die Gemeinde plant an der Weßlinger Straße am Standort des ehemaligen Jugendhauses den Neubau einer Kinderkrippe. Wenn wir für das dortige Ziel den Bring- und Holverkehr auf das Fahrrad lenken wollen, dann müssen die Verkehrsflächen im Zuwegungsbereich dafür auch geeignet sein. Es hilft nichts, wenn eine Bushaltestelle mit Wartenden und Fahrradabstellplätzen auf einem 4 m breiten Weg zu einem Hindernis wird. Dann müssen Fahrradfahrer mit Anhänger sowieso wieder auf die Straße ausweichen. Wer schneller als Schrittgeschwindigkeit Radfahren will und älter als 10 Jahre ist darf dies auf Basis des o.g. Antrags offiziell auch nur auf der Straße tun.
6. Weiter gibt es aus dem Haltestellenkonzept des ÖPNV Anforderungen an den Ausbau der Haltestelle, die nicht berücksichtigt sind und den GR-Beschluss in diesen Bereichen Fahrradabstellplätze zu errichten, die dann im Weg stehen würden.
7. Derzeit ist die Bus-Haltestelle als neu hinzugekommene Haltestelle in die Kategorie A eingestuft. Das Nahverkehrs-/Haltestellenkonzept des Landkreises sieht vor, dass die Haltestelle in der Weßlingerstraße mindestens barrierefrei auszubauen ist – mutmaßl. Priorität 1 (auf Grund der Lage am Seniorenheim), d.h. bis zum 01.01.2022. Diese baulichen Maßnahmen sind in dem Konzept nicht berücksichtigt oder zumindest nicht im Antrag dargelegt.
8. Aktuell wird die eigentlich zur Verfügung stehende Gehwegbreite an der Ecke Starnberger Weg stark durch einen Pflanzinsel mit Baumpflanzung eingeschränkt. Der Baum müsste mindestens versetzt werden und die Pflanzinsel wieder rückgebaut werden, um den Vorteil der beantragten Radfahrer-Freigabe in beide Richtungen und Berücksichtigung der Nutzung durch Senioren des Wohnheims konsequent zu Ende zu führen. Kostenmäßig ist dies im Antrag nicht berücksichtigt.
9. Die Kreuzung Starnberger Weg/Römerstraße /Weßlinger Straße im Bereich des Seniorenheimes muss vielen Verkehrsteilnehmern gerecht werden: Fußgängern, Radfahrern, Ausflüglern, Berufspendlern, Senioren mit Gehhilfen oder Rollstuhl, Besuchern des Seniorenheimes. Wenn die entlang der Weßlinger Str. parkenden PKW von den derzeit ausgewiesenen Parkplätzen wieder in Richtung Straßenmitte verlegt werden, wird die Einsehbarkeit im Kreuzungsbereich eingeschränkt und die aktuelle Position der Verkehrsinsel an der Kreuzung zum Starnberger Weg ist dann ebenfalls nicht mehr hilfreich.
10. Durch die ggf. erforderliche teilweise Verlegung der Parkplätze ggf. auf die nördliche Fahrbahnseite könnte es sein, dass die Busse des ÖPNV im Zickzack fahren müssen, was wiederum weitere Gefahren birgt. Das hätte in einer weiterführenden, konkretisierten Planung geprüft werden können.
Das alles hätte u.E. vor einem Beschluss plausibilisiert bzw. dem Gremium dargestellt werden müssen.
Auch hätten wir den Wunsch, dass die Weßlinger Straße (dahingehend) so überplant wird, (dass) damit ein sicherer Radverkehr bis hin zum Kreisel am Quetschwerk gewährleistet werden kann.
Das wäre in unseren Augen ein durchgängiges Konzept. Darüber hätte man sprechen können.
Verlauf der Diskussion in der UEVA-Sitzung:
GR Oliver Fiegert (BfG) und GR Harald Schwab (CSU) haben in ihren Wortmeldungen den SPD-Antrag im Grundsatz befürwortet, aber darum gebeten, die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu vertagen, da die Gesamtplanung daraus nicht zu erkennen war und von der Verwaltung konkretisiert werden sollte.
Ausdrücklich sprach sich GR Oliver Fiegert (BfG) dafür aus, bei Darstellung einer schlüssigen Gesamtumsetzbarkeit, die beantragten Maßnahmen vorzuziehen.
Leider wurde über den Verschiebungsantrag auf die nächste UEVA-Sitzung nicht abgestimmt, sondern nur über den aus Sicht der Verwaltung weitergehenden Antrag der SPD.
Der Antrag von GR Christian Winklmeier wurde daher von der Mehrheit der Ausschussmitglieder abgelehnt, da dieser weder die bereits beschlossene Querungshilfe noch die geplante Gestaltung der Bushaltestellen und Fahrradständer an der Bushaltestelle berücksichtigte, also insgesamt unvollständig war.
Wir bedauern es sehr, dass die Diskussion in der UEVA Sitzung nicht sachlich und lösungsorientiert verlaufen ist und hoffen, dass sich das in Zukunft optimieren lässt.
Wir sind auch der Überzeugung, dass wir in Gilching für Radfahrer und Fußgänger an vielen Stellen die Durchgängigkeit und Sicherheit verbessern können und sollten.
Dafür braucht es aber gangbare Lösungen, die allen Verkehrsteilnehmern gerecht werden.
Das ist uns ein Anliegen. Im Sinne aller Gilchinger Bürger.
(O. Fiegert, M. Krall)
Umbau Talhofstraße
Sitzung des UEVA-Ausschusses am Montag, den 01.03.2021
Wir freuen uns sehr, dass unser Antrag vom 20.11.2020 auf Umbau der Talhofstraße auf Höhe der Schulbushaltestelle in allen zuständigen Ausschüssen Zustimmung fand und nun zeitnah umgesetzt werden kann.
Ist-Situation:
Mit Öffnung der Westumgehung wurde die Zufahrt der Schulbusse zum Frauwiesenweg leider abgeschnitten. Dort befinden sich zwar nach wie vor extra ausgewiesene Haltestellen für Schulbusse, die nun aber leider nicht mehr angefahren werden können. Zunächst wendeten die Busse auf Höhe des Tennisheims. Durch die vom ADFC initiierte Ausweisung des Frauwiesenwegs als Fahrradstraße, wurde auch diese Wendemöglichkeit rechtswidrig (Ein Schulbus ist kein Anlieger, der eine Fahrradstraße benutzen darf). Eine Ausnahmeregelung für Busse würde die Idee der Fahrradstraße konterkarieren. Ebenfalls wurde beim Umbau des Gymnasiums und Errichtung des Horts der Diakonie auf dem Parkplatz des Gymnasiums vergessen, eine neue Schulbushaltestelle einzurichten.
Seitdem halten die Schulbusse für das Gymnasium an der Talhofstraße.
Derzeit halten und parken sie rechtswidrig mit einer Fahrzeughälfte auf dem Radweg, weil der Durchgangsverkehr für PKW sonst nicht mehr möglich wäre. Das führt zu erheblichen Einschränkungen der Sicherheit für
- aus- und zusteigende SchülerInnen
- Rad fahrende SchülerInnen
- querende SchülerInnen: vor allem mittags, von Schulseite kommend. Die Kinder müssen aktuell bis fast zur Mitte der Fahrbahn treten, um an den Bussen vorbei den von links kommenden Verkehr einzusehen
Für den Durchgangsverkehr stellen 3 bis 4 hintereinander parkende Busse ein langes Hindernis dar, an dem man nur unter Nutzung der Gegenfahrbahn, und damit großer Einschränkung des fließenden Verkehrs, vorbeifahren kann, was aktuell das zu einem höheren Fahrtempo verleitet.
Wir von der BfG haben zu verschiedenen Tageszeiten viel Zeit vor Ort verbracht, um den Verkehr und die Gefahrensituation zu beobachten und zu analysieren.
Unser Antrag auf Umbau lautete demnach folgendermaßen
Ausbau der Schulbushaltestelle auf 3 m Breite und ca. 60 m Länge mit Platz für 3 (Niederflur)- Linienbusse unter Durchführung folgender Maßnahmen:
- Der Haltebereich der Schulbusse wird mit einer weißen Trennlinie von der Fahrbahn optisch abgetrennt und mit dem Verkehrszeichen 299 (Zickzack-Linie) und dem Schriftzug „BUS“ ausgefüllt.
- Die Fahrbahn wird in Richtung der derzeitigen Parkplätze verschwenkt. Dazu werden die Stellplätze gegenüber dem Haltebereich in die Fahrbahn mit einbezogen und aufgelassen, so dass bei einer verbleibenden Fahrbahnbreite von ca. 5,60 m > min. 4,50 m ein Begegnungsverkehr im Bereich der Haltestelle möglich ist.
- Um den Parkbereich als Fahrbahn nutzen zu können, müssen 2 Bäume versetzt werden und die zwei Pflanzinseln asphaltiert werden. (Anmerkung: Eine Fällung der Bäume war von uns nicht beantragt!)
Seitens der CSU wurde im Laufe der Diskussion die Anregung der Elterninitiative „Sicherer Schulweg in Gilching“ vom 24.07.2017 aufgegriffen und die gleichzeitige Erstellung einer Querungshilfe als Zebrastreifen beantragt. Ein Zebrastreifen muss zwingend beschildert und beleuchtet sein. Die Kosten alleine dafür wurden seitens der Verwaltung mit rd. 17.500 Euro angegeben. Da auf Grund der angespannten Haushaltslage diese Mehrkosten vermieden werden sollten, wurde beschlossen die ehemalige gepflasterte Querungshilfe auf Höhe des Liesl-Karlstadt-Wegs mit einer roten Farbmarkierung wieder aufleben zu lassen.
In einer UEVA-Sitzung, einer Finanzausschuss-Sitzung und einer Bauausschuss-Sitzung wurde über die nötigen Mittel für die Gesamtmaßnahme (ca. 10.000 Euro) und die Umsetzung im Jahr 2021 positiv abgestimmt.
Unser Antrag wird ebenso von den Schulleitungen und dem Elternbeirat des Gymnasiums positiv unterstützt.
Unserer Meinung nach hat diese Lösung mehrere Vorteile:
- Durch die Verschwenkung der Fahrbahn verlangsamen wir den Verkehr, weil waghalsige Überholmanöver nicht mehr nötig sind
- Der Durchgangsverkehr landet nicht in erhöhtem Tempo direkt vor dem Überweg
- Die Rot-Markierung weist deutlich auf einen Überweg hin
- Die Busse halten nicht mehr vor der Feuerwehr-Zufahrt
- Der Radweg wird nicht mehr von Bussen beparkt
- Der Verkehrsfluss in Richtung Westumgehung (Berufsverkehr, Hol- und Bringverkehr - auch für die neue Kindertagesstätte in der Weßlinger Straße) wird nicht behindert
Mit den aktuell auch finanziell nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mitteln ist das ein guter Schritt in Richtung Verbesserung der Verkehrssicherheit für ALLE Verkehrsteilnehmer.
Für Fußgänger
- durch bessere Sichtbarkeit der Querung und Verlangsamung des Verkehrs
- durch Verlegung des Radverkehrs zurück auf den Radweg
Für Radfahrer
- durch Wiederherstellung des Radweges (keine Behinderung durch haltende Busse)
Für Autofahrer
- durch bessere Einsehbarkeit des Querungsweges und Vermeidung waghalsiger und unübersichtlicher Überholmanöver
Der Antrag von SPD und Grünen, die Talhofstraße ganz oder zeitweise zu sperren, wurde von CSU, FW, FDP und BfG mehrfach abgelehnt.
Die Überlegungen der BfG hierzu sind:
- Eine Vollsperrung macht die Sinnhaftigkeit der Westumgehung obsolet. Die Talhofstraße ist die einzige Verbindung, die nicht durch ein Wohngebiet führt und sollte auf keinen Fall gesperrt werden
- Den Berufsverkehr über die Dornier-Siedlung auf Höhe St. Gilgen auf die Westumgehung bzw. Autobahn zu bringen, würde den Verkehr durch das sowieso schon überlastete und enge Wohngebiet führen
- Den Hol-, Bring- und Berufsverkehr über die Orionstraße Richtung Kreisel am Starnberger Weg zu führen würde 1. eine Mehrbelastung des Starnberger Weges führen und 2. am Ende des Starnberger Weges /Römerstraße den Berufsverkehr wieder über die Weßlinger Straße lenken, weil die direkte Zufahrt zur Westumgehung fehlt
- Den Hol- und Bringverkehr über die Laubaner Straße zu führen würde massiv die Sicherheit der Schüler gefährden. Der Kreuzungsbereich an der Talhofstraße ist unterdimensioniert und die Fahrbahnbreite für Gegenverkehr aktuell bereits zu eng und der Gehweg zu schmal
- In der Weßlinger Straße ist eine weitere Kindertagesstätte im Bau, die sicher auch über die Talhofstraße angefahren wird
- Eine Gefährdung der Fußgänger am Gehweg entlang der Fahrbahn auf der „Häuserseite“ sehen wir nicht, da dieser Fußweg kaum genutzt wird. Schüler kommen und gehen auf den schulseitigen Wegen oder über den Liesl-Karlstadt-Weg
- Eine Sperrung der Talhofstraße würde das „Schützenhaus“ nicht mehr gut zugänglich machen
- Eine zeitweise Sperrung ergibt nur Sinn, wenn sie auch überprüft wird
(M. Krall)
Reinigungs- und Sicherungsverordnung
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag den 26. Januar 2021 kam es zur Abstimmung über den Erlass einer Reinigungs- und Sicherungsverordnung.
Die BfG hatten sich im Vorfeld intensiv mit den Inhalten auseinandergesetzt.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Verordnung in unseren Augen missverständlich und unübersichtlich gestaltet ist.
Wir haben im Rahmen der Diskussion folgende Anträge gestellt
Antrag von Gemeinderätin Brosig:
§ 9 der Verordnung ist dahingehend zu ändern, dass die Flächen, auf denen das Räumgut des kommunalen Winterdienstes auf den Sicherungsflächen abgelagert wird, von der Räumpflicht herausgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 20
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Antrag von Gemeinderat Fiegert:
In § 10 sind die Zeiten der Reinigung an den Werktagen bis 8 Uhr und dann wieder ab 17 Uhr festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 10
Ablehnung: 12
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Anmerkung: Eine Räumpflicht besteht also nach wie vor ganztätig von 7 bis 18 Uhr, auch für die Flächen (z.B. Gehwege) auf denen der kommunale Winterdienst Schnee abgeladen hat. Dem nachzukommen sehen wir, vor allem für berufstätige Bürger und Senioren, als unmöglich an.
Die Verordnung wurde also ohne die von der BfG beantragten, bürgerfreundlichen Änderungen erlassen. GRin Brosig und GR Fiegert beantragen ihre namentliche Nennung im Protokoll, dass sie sich gegen den Beschluss ausgesprochen haben.
Der Bürgermeister empfahl allen Berufstätigen, die nicht den ganzen Tag räumen können, einen Räumdienst zu beauftragen („Eigentum verpflichtet…“).
(M. Krall)